Die Herzöge, mit Land und Leuten im Hochstift Würzburg, sollen im Falle einer Beschädigung oder Angriffs einer anderen Person Leute stellen, die mit Pferden oder zu Fuß ausrücken und dieser helfen. Auflistung der zu zahlenden Steuern: Pro Pferd ein Schilling; pro Kuh ein Schilling; pro Fohlen drei Pfenning; pro Kalb drei Pfenning; pro Ziege zwei Pfenning; pro Schwein zwei Pfenning; pro Schaf ein Pfenning; die Steuern gelten nicht für Vieh der Grafen, Herren und Edelleute; Schlosser und Knechte mussten Steuern auf ihr Vieh zahlen; ein Mann des Hochstifts zwei Schilling; eine Frau des Hochstifts ein Schilling; Juden und deren Dienstboten mussten das zweifache an Steuern abgeben; Knechte und Mägte, die einen ganzen Lohn erhielten ein Schilling; Knechte und Mägte, die einen halben Lohn erhielten drei Pfenning; Knechte und Dienstboten der Grafen, Herren und Edelleute und Prälaten sollen und dürfen keine Steuern zahlen. Uneinigekeiten sollten durch die Neun der Ritterschaft gelöst werden. Die Einnahmen werden in vier Teilen des Landes eingenommen. In jedem Teil gibt es drei Steuereinnehmer. Von diesen werden vier von dem Bischof und seinem Domkapitel, vier von der Ritterschaft, vier von den Grafen und Herren und vier von den Rittern und Knechten gestelllt. In jedem Viertel werden Hauptleute zur Abwehr bestellt. Wie die Gewinne und Beute aufgeteilt wird, wird mit allen Eiden und der Vierteilung in Form von Briefen festgehalten.