Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet Bartholomäus von Bibra (Bonhalmesten von Bibra ) Rothenfels (Rottenfels) für 250 Gulden, die Ablösesumme beträgt 2000 Gulden.
Die Vormünder von Georg Voit von Rieneck ( Gotz voits von Rineck) haben seinen Anteil an Stadt und Amt Rothenfels (Rottenfels) mit allen Zu- und Eingehörungen an Ritter Eberhard von Riedern (hern Eberharten von Riedern Ritter ) für 3200 Gulden verkauft. Dem Verkauf stimmen Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und das Domkapitel zu.
Gottfried von Rieneck (Gotz von von Rineck) und Eberhard von Rieden (Eberharten von Ridem) haben zusammen ein Viertel Anteil an Schloss und Amt Rothenfels, die von Bischof Johann von Brunn und seinem Domkapitel für 4775 Gulden verpfändet wurden. Ein weiteres Viertel war an Sebastian von der Tann (Bastian von der Than) und Eberhard von Rieden dem Älteren (Eberharten Riden dem eltern ) für 1750 Gulden verpfändet. Die Hälfte seines Viertels hat Gottfried von Rieneck an Eberhard von Rieden für 2000 Rheinische Gulden verpfändet. Alle Gerechtigkeiten am anderen Viertel können er oder seine Erben von Sebastian von der Tann und Eberhard von Rieden dem Älteren für 1750 Gulden auslösen, sofern sie ihnen gehören. Dies hat Bischof Gottfried Schenk von Limpurg bewilligt. Eberhard von Rieden und seine Erben können also insgesamt zwei Achtel für 2000 und 1750 Gulden auslösen. Dem Hochstift obliegt es, die Auslösung vorzubehalten.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg hat ein Achtel Anteil an Schloss, Stadt und Amt Rothenfels (Rottenfels) mit allen Zugehörigkeiten, Ablösung und Gerechtigkeiten ebenso wie zwei Viertel von Gottfried Voit von Rieneck(Gotz voiten von Rineck) inne. Diese Anteile bekam Ritter Eberhard von Rieden (Eberharten von Ridern Ritter), die Verpfändung an Gottfried Voit von Rieneck wurde auf Eberhard von Rieden übertragen. Diesen Anteil wiederum hat dieser mit Bewilligung Bischof Gottfried Schenk von Limpurg an Philipp Voit von Rieneck (philips voiten von Rineck) gegeben.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg lässt eine Reformation, Ordnung und Rechtfertigung aufgrund der Zentgerichte ausgeben.
Es besteht ein 24 Jahre gültiger Vertrag zwischen Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und Herzog Friedrich von Sachsen (Hertzog Friderichen vor Sachsen) in welchem es um ihre beiden Landschaften geht. Dieser Vertrag wird von den Grafen von Henneberg (Hennenberg), Wertheim (Wertheim), Castell (Castel), Rieneck (Rineck), den Schenken von Limpurg (Limpurg), den Herren von Bickenbach (Bickenbach) sowie Rittern und Adel, welche unter dem genannten Bischof stehen, besiegelt.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg, sein Domkapitel sowie die Grafen, Herren und Ritter des Hochstifts Würzburg, führen für ein Jahr eine Klauensteuer auf Vieh ein, da trotz des Krieges ihrer angrenzenden Nachbarn weiterhin der Frieden zwischen der geistlichen und weltlichen Seite im Hochstift aufrecht erhalten werden soll. Dieser Steuer stimmen die Grafen, Herren und Ritter sowie deren Leibeigenen zu. Es werden bewaffnete Männer und Hauptleute an die Orte geschickt, welche an die Kriegsgebiete angrenzen, um sich vor Angriffen zu schützen und im Notfall verteidigen zu können. Zudem sollen sie ihre Untertanen in die Verteidigung mit einbeziehen, damit diese ihnen im Falle eines Angriffs zur Seite stehen.
Johann von Wolfkeel (hans wolfskel) empfängt die Hälfte des Schlosses von Rottenbauer (schloss Rottenbaur) mit dessen Zugehörungen von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg zu Lehen. Das Schloss ist durch Johanns Vetter Ritter Friedrich von Wolfskeel (Friderichen wolfskelen) an den Bischof gekommen. Die Gerechtigkeit über das Schloss besitzt der Bischof.
Ritter Anselm von Rosenberg (anselm von Rosenberg ritter) hat sich im Schloss Prosselsheim (Schloss prassoltzheim) erhängt. Aufgrund dessen schickt Bischof Gottfried Schenk von Limpurg alle seine Gesandten zu dem Zentrichter und den Schöffen. Der Bischof klagt auf alle Güter des Ritters und die Richter übertragen diesem die Güter des Verstorbenen. Sollte der Leichnam noch dort sein, soll dieser nicht von oben herausgeworfen, über die Hausschwelle aus dem Schloss gebracht und verbrannt werden.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg lässt alle Güter von Ritter Anselm von Rosenberg (anselm von Rosenberg) einnehmen.