Bischof Gottfried Schenk von Limpurg aus dem Bamberger Stift und Domherr zu Würzburg wurde durch König Friedrich III. zu einem Pfleger des Stifts und bekommt alle Herrschaftsrechte und Heiligkeiten verliehen. Diese darf er nach seinen Vorstellungen gebrauchen und mit ihnen verfahren, wie es seit langer Zeit Tradition ist. Dafür hat der König das Widerrufsrecht alle Fürsten, Grafen, Freien, Herren, Ritter, Knechte, Städte, Märkte und Gemeinden haben Bischof Gottfried Schenk von Limpurg Gehorsam zu erweisen.
Das Stift Ansbach übergibt den Herrenhof in Schlauersbach der Familie Schmitbach zu Lehen, den davor der Nürnberger Bürger Ulrich Rinnel (Vlrich Rinnel) zu Lehen hatte.
Dem Probst, dem Dekan und dem Kapitel von Ansbach wird erlaubt, ihre Zinsen und Güter, welche sie zu Hebendorf (Hebendorf) und weiteren Orten einnehmen, als Almosen an die Sebalduskriche in Nürnberg zu geben.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg erlässt eine Ordnung darüber, wie Schulden zu fordern und sich derer zu verhelfen ist. Diese Ordnung enthält auch, wie mit Schulden und Ansprüchen von Juden umgegangen werden soll.
Informationen über die Reformation des Zentgerichts unter Bischof Gottfried Schenk von Limpurg finden sich in liber diversarum formarum Limpurg. Dieses beinhaltet Absonderungen der Zenten, Verorodnungen der Zentbarkeit, besondere Verordnungen der Dörfer, Güter, Säumnisse, Weisungen, Urteilholungen und das Amt der Schöffen. Außerdem Exekutionen, Darlegungen, Absolutionen von Urteilen, Schöffenrecht, Zentgerichte, Wahl der Schöffen, Bußen und Fürsprachen. Zudem Vorladungen, Klagen um Schulden, Klagen um Bürgschaften, Klagegelt, Verhaftung von Klägern, Gerichtsknechte, Bürgschaften, Leistungen, Fürsprachen für Lohn mit Klagegelt, Geldverbote, Zeugnisse von Geschworenen, Zeugenverhöre, Wundärzte, Anfragen, Appelationen, Frevel, Wind, Ausgleichszahlungen, Notwehr, Hervorbringen von Stadtknechten, Abschriften von Eiden, Beweise mit Eid, Liedlohn, Pfändungen, Heirat und Verpfändungen.
Gottfried Schenk von Limpurg bekommt das Domkapitel zu Ansbach (onoltzbach) und den Weinzehnt des Markts Sommerhausen (Sumerhausen) mit allen Zu- und Eingehörungen des Dorfes und Äckern vom Hochstift zu Lehen. Dieser Besitz wird Johann von Leonrod (Hansen von lenrods) und Georg von Bibra (gebern von Biberen) als Vormündern übereignet, da es zuvor von beiden gekauft wurde.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg bestätigt die Landwehr für Bergrheinfeld.
Konrad von Limpurg (Conrad von limpurg) und Johann Bachrat (Hans Bachrat) haben auf den Befehl von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg hin mit dem Wissen den Herrn Kraft V. von Hohenlohe-Weikersheim (Crafts von Hohenlohe) anstatt der Kinder des Herren Konrad von Weinsberg (Conrad von weinsberg) und Anna von Henneberg (grefin von Hennenberg) Elisabeth von Sachsen, geborene von Weinsberg (frawen Elizebet Herzogin zu Sachsen einer geborn von weinsberg) und ihren Erben drei Seen - den Bucher See (Bucher Sehe), den Henneberger See (Hennenberger Sehe) und den Freuenbacher See (freuenbacher Sehe) - mit den Fischen für 600 rheinische Gulden verkauft.
Bischof Gottfried von Limpurg gewährt den Einwohnern und Hausgenossen von Randersacker (Randersacker) sowie deren Nachkommen die Freiheit des Marktrechtes. Weiterhin dürfen sie einen Bürgermeister und Rat haben, welche sie prüfen und auswählen sollen. Darauf wird dem Prälat befohlen, die Grafen, Herren, Ritter, Knechte, Bürger und Bauern zu schützen.
Johann von Allendorf (hans von allendorf) sowie der Truchsess und Vetter von Herbilstadt (truchses vnd vetter von Herbilstat) entscheiden per Schiedsspruch zwischen den Brüdern Engelhard und Erkinger von Seinsheim (Engehlharten vnd Erkinger von Sainshaim) als Dorfherren und dem Rat von Randersacker (Randeracker). Der Rat von Randersacker darf keinen Schaden bringen.