Georg von Bibra ist mit einer Tochter Wilhelm Schweigerers (Wilhelm Schwaigerer) verheiratet und erbt durch sie ein Drittel der oben genannten Verpfändung der Ämter Ebern und Seßlach, weswegen er von Bischof Johann von Brunn einen Revers erhält.
Gottfried Schenk von Limpurg bekommt das Domkapitel zu Ansbach (onoltzbach) und den Weinzehnt des Markts Sommerhausen (Sumerhausen) mit allen Zu- und Eingehörungen des Dorfes und Äckern vom Hochstift zu Lehen. Dieser Besitz wird Johann von Leonrod (Hansen von lenrods) und Georg von Bibra (gebern von Biberen) als Vormündern übereignet, da es zuvor von beiden gekauft wurde.