Bischof Gerhard von Schwarzburg kauft die Güter und Gülten von Nold, Johann und Eberhard von Riedern (Rieden) in Prosselsheim (Brassoldshaim) für 100 Gulden.
Die Vormünder von Georg Voit von Rieneck ( Gotz voits von Rineck) haben seinen Anteil an Stadt und Amt Rothenfels (Rottenfels) mit allen Zu- und Eingehörungen an Ritter Eberhard von Riedern (hern Eberharten von Riedern Ritter ) für 3200 Gulden verkauft. Dem Verkauf stimmen Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und das Domkapitel zu.
Gottfried von Rieneck (Gotz von von Rineck) und Eberhard von Rieden (Eberharten von Ridem) haben zusammen ein Viertel Anteil an Schloss und Amt Rothenfels, die von Bischof Johann von Brunn und seinem Domkapitel für 4775 Gulden verpfändet wurden. Ein weiteres Viertel war an Sebastian von der Tann (Bastian von der Than) und Eberhard von Rieden dem Älteren (Eberharten Riden dem eltern ) für 1750 Gulden verpfändet. Die Hälfte seines Viertels hat Gottfried von Rieneck an Eberhard von Rieden für 2000 Rheinische Gulden verpfändet. Alle Gerechtigkeiten am anderen Viertel können er oder seine Erben von Sebastian von der Tann und Eberhard von Rieden dem Älteren für 1750 Gulden auslösen, sofern sie ihnen gehören. Dies hat Bischof Gottfried Schenk von Limpurg bewilligt. Eberhard von Rieden und seine Erben können also insgesamt zwei Achtel für 2000 und 1750 Gulden auslösen. Dem Hochstift obliegt es, die Auslösung vorzubehalten.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg hat ein Achtel Anteil an Schloss, Stadt und Amt Rothenfels (Rottenfels) mit allen Zugehörigkeiten, Ablösung und Gerechtigkeiten ebenso wie zwei Viertel von Gottfried Voit von Rieneck(Gotz voiten von Rineck) inne. Diese Anteile bekam Ritter Eberhard von Rieden (Eberharten von Ridern Ritter), die Verpfändung an Gottfried Voit von Rieneck wurde auf Eberhard von Rieden übertragen. Diesen Anteil wiederum hat dieser mit Bewilligung Bischof Gottfried Schenk von Limpurg an Philipp Voit von Rieneck (philips voiten von Rineck) gegeben.