Graf Heinrich von Henneberg macht einen Vertrag zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und Neidhard, Engelhard, Kaspar und Heinrich von Buchenau (Buchenaw). Zwei Tage später gibt Bischof Rudolf Neidhard von Buchenau einen Schuldbrief über 500 Gulden. Heinrich von Buchenau erhält einen Schuldbrief über 15 Gulden und quittiert später dessen Bezahlung. Außerdem sind Quittungen von Engelhard, Kaspar und Neidhard verzeichnet.
Kaspar von Buchenau der Jüngere (Buchenaw der Junger) wird zum Feind des Hochstifts Würzburg. Bei einem Angriff seinerseits kommt es zu Brandschatzungen, Gefangennahmen und Morden.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 4: Von Sigmund von Sachsen bis Rudolf II. von Scherenberg (Fontes Herbipolenses 4), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 2002.
Kaspar von Buchenau (Buchenaw) wird mit dem Hochstift Würzburg wieder vertragen. Von diesem Vertrag sind ebenfalls betroffen die Orte Lindheim (Lindhaim), Rendel (Rendel) und Gelnhausen (Gailnhausen).