Die Gerichtsverhältnisse in Gaimersheim sind kompliziert. Es gibt jeweils zwei Nieder- und Hochgerichtsbarkeiten mit unterschiedlicher Zuständigkeit. Die unübersichtliche Lage ist dadurch entstanden, dass es vor der Entwicklung des wittelsbachischen Herzogtums in Gaimersheim bereits die zwei Zuständigkeiten des Geisenfelder Propsteigerichts und des Reichsgrafschaftsgerichts der Grafen von Hirschberg gegeben hat. Nach Einbeziehung des Ortes in die neue herzogliche Gerichtsorganisation, wodurch einerseits ein an die Marktgenossen abgetretenes bürgerliches Marktgericht entsteht, andererseits ein herzoglicher Landrichter die Hochgerichtsbarkeit wahrnimmt, hören die beiden älteren Gerichte dennoch nicht auf zu bestehen.