Die Rüdt von Collenberg sind Miteigentümer des Weilbacher Dorfgerichts.
Burgebrach ist Sitz eines Hochgerichts und einer katholischen Pfarrei (Diözese Würzburg). Es gibt ein Schloss, ein Rathaus, ein Schulhaus, zwei Schenkstätten, eine Mühle und ein Haus mit Badegerechtigkeit.
Nach dem Dreißigjährigen Krieg umfasst die Zent Frammersbach die Ortschaften Frammersbach, Ruppertshütten, Partenstein sowie zwei kurmainzische Mühlen, eine Ölmühle, den kurmainzischen Jagdstützpunkt Hockenruhe über Wiesthal und Wiesen, sowie die "Bayerische Schanze".
Die Zent Frammersbach wird in das kurmainzische Oberamt Lohr a. M. integriert und durch einen Zentvogt verwaltet. Sie wird in den Urkunden als "Zentvogtei" oder "unsere Vogtei" bezeichnet.
Schwand hat seinen eigenen Galgen. Die letzte Hinrichtung findet 1790 statt.
Obernzenn ist bis 1516 dem Hochgerichtsbezirk Langenzenn zugehörig.
Das Amt Wachenroth geht an das königlich-bayerische Landgericht und Rentamt Höchstadt über.
Anlässlich des am Andreastag abgehaltenen Gerichtes - eines der vier jährlich abgehaltenen Hochgerichte - wird im Beisein des Vogtes die Gemeindeberechnung durchgesehen und ein neuer Bürgermeister gewählt. Außerdem nimmt er eine genaue Visitation des Maßes und des Gewichtes vor.
Der Markgraf von Ansbach ist der alleinige Dorfherr von Marktsteft, welches mit den Orten Gnodstadt, Martinsheim, Obernbreit, Oberickelsheim und Sickershausen im Oberschultheißenamt Obernbreit zusammengefasst ist und zum Oberamt Creglingen gehört. Die sechs Orte des Oberschultheißenamtes Obernbreit führen zusammen die Bezeichnung die "sechs Maindörfer".
Obernzenn ist Markt. Das Hochgericht liegt beim Rittergut. Der Ort ist Sitz einer evangelischen Pfarrei. Das Patronat liegt bei beiden Rittergütern. Es gibt ein Brauhaus, eine Schule, ein Bad, eine Mühle und eine Judenschule.