Dollnstein, Arnsberg, Kipfenberg, Mörnsheim und Nassenfels sind Märkte mit Wappen und Siegel.
Die Blutgerichtsbarkeit über die gesamte Zent Bergel ist in der Hand des Schultheißen in Marktbergel.
Die Zent Frammersbach untersteht mit den Zenten Lohr und Fellen der Oberzent Rieneck.
In der Heidecker Zeit wird auf dem Wappen aus dem Schrägbalken ein Querbalken. Schließlich wird das Wappen noch längsgeteilt, wobei in die linke Hälfte die Adlerschwingen einbezogen werden und die rechte Hälfte in ihrer Gestalt beibehalten wird.
Stammbach liegt unmittelbar an der Ostgrenze der "Sechs Halsgerichte". Dieses Gebiet ist ständig umstritten und die Hohenzollern setzen sich erst mit dem Forchheimer Vertrag (1538) gegen das Fürstbistum Bamberg durch.
Das bambergisch-bischöfliche Amt Wachenroth wird vom Oberamt Höchstadt mitverwaltet. Der Amtsvorsteher von Höchstadt ist zugleich Zent- und Amtsrichter von Wachenroth.
Einige Quellen zeugen von vielen Niederadelsfamilien, die Inhaber von Schweinberger Burglehen sind, zu denen offenbar auch jeweils ein Hof gehört. Die Bedeutung und soziale Position der in Schweinberg ansässigen Edelfreien erweist sich auch in der großen Zahl von Ministerialen, die sich nach der Burg dieses Geschlechts benennen und auf ihr wohnen.
Bis zum Ende des Mittelalters ist das oberste Gemeindeorgan in Wendelstein die Versammlung der Gemein, die von den Bürgermeistern einberufen wird. 1529 wird von beiden Gerichtsherrschaften jede Versammlung der Gemein verboten.
Hollenbach ist bis zu diesem Jahr Sitz eines Zentgerichts, das anschließend nach Weikersheim verlegt wird.
Nach der Übergabe des Ortes Burgwindheim an das Kloster Ebrach dient die Burg den adeligen Verwaltungsbeamten, dem Schultheißen und Dorfmeister als Wohnung.