Nordhalben wird durch einen Rat verwaltet, der aus 12 Personen besteht. Zusätzlich gibt es ein Bürgermeisteramt. Dieses wird um 1800 aus von vier Bürgermeistern gebildet. (Die Anzahl der Bürgermeister vor 1800 ist nicht bekannt)
In Lichtenau müssen die Einwohner Wachdienste in der Burg bzw. später in der Festung leisten.
Eines der ältesten Würzburger Lehensbücher belegt, dass die Herren von Seinsheim Dorf und Halsgericht in Randersacker besitzen – zur Hälfte jedoch als Lehen des Hochstifts Würzburg.
Laut dem Sechserbuch sind drei Dorfmeister direkt dem Zentvogt unterstellt. Zusammen mit den sechs Landleitern sind sie unter anderem für die Sauberkeit und Ordnung in der Wohnsiedlung und für die Abmarkung verantwortlich.
Es sind gesammelte, gebundene Ratsprotokolle vorhanden. Die Ratssitzungen finden an Sonn- und Feiertagen, ab 1621 wöchentlich, statt. Alle 14 Tage ist Gerichtstag, einmal jährlich tagt das Hochgericht mit Domherren aus Würzburg.
Der Gerichtsbezirk der Zent Retzbach umfasst neben dem Zentort Retzbach selbst noch die Gemeinden Erlabrunn, Gadheim, Güntersleben, Oberleinach, Retzstadt, Thüngersheim, Unterleinach, Veitshöchheim und Zellingen.
Wallenfels ist Sitz eines fürstbischöflichen Amtsvogts.
Der Landrichter von Graisbach beansprucht bis 1365 das Hoch- und Niedergericht in Treuchtlingen.
Wie in der Dorfordnung festgeschrieben, werden in vierteljährlichen Dorfgerichten über geringe bürgerliche Vergehen gerichtet. Die Zentgerichtsbarkeit, die schwere Verbrechen zum Gegenstand hat, wird durch das würzburgische Zentgericht Königshofen geregelt.
Die Zentgerichtsbarkeit in Buttenheim liegt beim bischöflichen Amt Eggolstein, die Dorf- und Gemeindeherrschaft haben allerdings die Stiebar bis 1768 alleine inne, danach beteiligt sich auch das Hochstift.