Der Würzburger Fürstbischof Andreas (von Gundelfingen) verleiht als Lehen des Hochstifts Würzburg zwei Morgen Weinberge in Retzbacher Gemarkung an Johann Virnkorn. In diesem Lehenseintrag wird die Retzbacher Kapelle erstmals erwähnt.
Der Gerichtsbezirk der Zent Retzbach umfasst neben dem Zentort Retzbach selbst noch die Gemeinden Erlabrunn, Gadheim, Güntersleben, Oberleinach, Retzstadt, Thüngersheim, Unterleinach, Veitshöchheim und Zellingen.
Im Schöffengericht Retzbachs werden nur Fälle des zivilen Rechts verhandelt. Peinliche Gerichtsverfahren, die Strafen an Leib und Leben nach sich ziehen, werden von der Karlstädter Zent verhandelt.
Retzbach besitzt als Tagungsstätte der höheren Gerichtsbarkeit eine gewisse Mittelpunktsfunktion für die umliegenden dazugehörigen Orte.
Der heute noch erhaltene Ostchor, der früher die ganze Kirche Retzbachs darstellte, stammt aus der Zeit vor 1336.
Die Wallfahrt der Pfarrei St. Martin Bad Orb nach Dettelbach über Retzbach findet seit 1635 jährlich statt.
Die Wallfahrt der Rienecker Bürger nach Retzbach ist eine der ältesten Wallfahrten in Unterfranken.
Der Weinbau in Retzbach ist sehr alt. Der Wein ist das Haupterzeugnis der Retzbacher und für die Fürsten und Herren eine wichtige Steuermöglichkeit.
Das Alter der Pfarrei Retzbach ist unbekannt. Aufgrund von Beschreibungen aus der Echterzeit muss die erste Pfarrkirche des Ortes im romansichen Stil gebaut gewesen sein: sie ist also vor 1250 entstanden.
Retzbach gehört zum Gozfeldgau, der auch das rechtsmainische Würzburg umfasst.