Der Würzburger Fürstbischof Andreas (von Gundelfingen) verleiht als Lehen des Hochstifts Würzburg zwei Morgen Weinberge in Retzbacher Gemarkung an Johann Virnkorn. In diesem Lehenseintrag wird die Retzbacher Kapelle erstmals erwähnt.
Einige Quellen zeugen von vielen Niederadelsfamilien, die Inhaber von Schweinberger Burglehen sind, zu denen offenbar auch jeweils ein Hof gehört. Die Bedeutung und soziale Position der in Schweinberg ansässigen Edelfreien erweist sich auch in der großen Zahl von Ministerialen, die sich nach der Burg dieses Geschlechts benennen und auf ihr wohnen.
Die Grafen von Wertheim erwirken die Verleihung des Gelnhäuser Stadtrechts für Schweinberg durch König Wenzel IV. Der Versuch, Schweinberg aufzuwerten, läuft allerdings ins Leere, das Privilieg kann nicht ausgenützt werden. Es gibt keinen Anhaltspunkt für die Umsetzung des Privilegs durch die Gemeinde selbst, auch die Grafen forcieren diese Entwicklung offenbar nicht weiter.
Die Herren von Waldenfels sind Besitzer der Burg und Siedlung in Wallenfels.
Treuchtlingen wird brandenburgisch. Die markgräfliche Regierung in Ansbach bestimmt im Jahr 1717 den Wegfall der Eisenhüte im Treuchtlinger Wappen (Zeichen der Pappenheimer). Der Ort solle nur noch "in blauem Felde einen goldenen Leoparden oder Fuchs führen".
Als Erbe der Herren von Hohenlohe-Brauneck erhält Burggraf Johann von Nürnberg auf Geheiß König Wenzels IV. Obernbreit.
Die Grafen von Grögling, die sich nach dem Bau ihrer Burg in Hirschberg nach dieser Hauptburg benannten, sind die Besitzer des Ortes Dollnstein.
Die Zentgerichtsbarkeit in Buttenheim liegt beim bischöflichen Amt Eggolstein, die Dorf- und Gemeindeherrschaft haben allerdings die Stiebar bis 1768 alleine inne, danach beteiligt sich auch das Hochstift.
Die freiherrliche Familie von Würtzburg ist Lehens- und Gerichtsherr von Mitwitz.
Heilsbronn, Virnsberg und Ansbach, davor auch Würzburg, sind zu jener Zeit wohl die auswärtigen Lehensherren im burggräflichen Reichslehen Lenkersheim, das damals auch als ehemalige Hofmark bezeichnet wird.