Die Blutgerichtsbarkeit über die gesamte Zent Bergel ist in der Hand des Schultheißen in Marktbergel.
Laut dem Sechserbuch sind drei Dorfmeister direkt dem Zentvogt unterstellt. Zusammen mit den sechs Landleitern sind sie unter anderem für die Sauberkeit und Ordnung in der Wohnsiedlung und für die Abmarkung verantwortlich.
Der höchste Gerichtsherr in Bürgstadt ist der Mainzer Erzbischof, er verleiht auch das Zentgrafenamt. Mit dem Ende des Mainzer Kurstaates endet auch die Geschichte der Zent Bürgstadt.
Einige Quellen zeugen von vielen Niederadelsfamilien, die Inhaber von Schweinberger Burglehen sind, zu denen offenbar auch jeweils ein Hof gehört. Die Bedeutung und soziale Position der in Schweinberg ansässigen Edelfreien erweist sich auch in der großen Zahl von Ministerialen, die sich nach der Burg dieses Geschlechts benennen und auf ihr wohnen.
Die Herren von Dürn üben als Schutzvögte die Ortsherrschaft in Weilbach aus.
Georg Friderich wird in Lonnerstadt als bambergischer Vogt erwähnt.
Abgesehen von dem gemeinsamen gewählten Schultheiß hat jeder Ganerbe in seinem Viertel einen beständigen Lehens- und Vogteischultheißen, der die Lehens- und ander Gefälle einzunehmen und sonstige Angelegenheiten zu besorgen hat.
Seit der Marktrechtsverleihung ist ein Rat in Treuchtlingen anzunehmen. Im Jahr 1439 wird ein Bürgermeister genannt.
Nach der Übergabe des Ortes Burgwindheim an das Kloster Ebrach dient die Burg den adeligen Verwaltungsbeamten, dem Schultheißen und Dorfmeister als Wohnung.
Anlässlich des am Andreastag abgehaltenen Gerichtes - eines der vier jährlich abgehaltenen Hochgerichte - wird im Beisein des Vogtes die Gemeindeberechnung durchgesehen und ein neuer Bürgermeister gewählt. Außerdem nimmt er eine genaue Visitation des Maßes und des Gewichtes vor.