Die Grafen von Andechs haben die Gerichtshoheit über den Komplex Marktschorgast.
Der höchste Gerichtsherr in Bürgstadt ist der Mainzer Erzbischof, er verleiht auch das Zentgrafenamt. Mit dem Ende des Mainzer Kurstaates endet auch die Geschichte der Zent Bürgstadt.
In Auerbach wird das Halsgericht noch ausgeübt.
Für Schondra ist spätestens seit dieser Zeit ein Dorfgericht bezeugt. Der Schultheiß oder Bürgermeister hielt dort mit seinen Schöffen, den Gemeinderäten und Vertretern der Filialorte unter der Aufsicht des Fürstlichen Amtmannes zweimal im Jahr, meist an Heilig-Drei-König und an Kiliani, Gericht.
Stammbach liegt unmittelbar an der Ostgrenze der "Sechs Halsgerichte". Dieses Gebiet ist ständig umstritten und die Hohenzollern setzen sich erst mit dem Forchheimer Vertrag (1538) gegen das Fürstbistum Bamberg durch.
Der Galgen in Stammbach dient lediglich als Hoheitszeichen, da die schweren Verbrechen werden in Kulmbach abgeurteilt.
Im Schöffengericht Retzbachs werden nur Fälle des zivilen Rechts verhandelt. Peinliche Gerichtsverfahren, die Strafen an Leib und Leben nach sich ziehen, werden von der Karlstädter Zent verhandelt.
Retzbach besitzt als Tagungsstätte der höheren Gerichtsbarkeit eine gewisse Mittelpunktsfunktion für die umliegenden dazugehörigen Orte.
In Eschau sitzt ein Amtmann, der die Rechte des Hauses Rieneck in den fünf Ortschaften des Amtes Wildenstein wahrt. Zwei Jahre später ernennt Erbach 14 Schöffen und bezeichnet das Amt als Zent Eschau.
Die freiherrliche Familie von Würtzburg ist Lehens- und Gerichtsherr von Mitwitz.