Burgwindheim liegt an der Fernstraße Bamberg-Würzburg und erfüllt dort die Funktion als Raststation.
Burgwindheim gehört zum Würzburger Hochgerichtsbezirk Oberschwarzach und ist Sitz einer Pfarrei (Klosterpfarrei des Klosters Ebrach). Ein Schloss (Eigentum des Klosters), ein Pfarrhaus, zwei Wirtshäuser mit Brauhäusern, ein Posthaus, eine Zollstätte, zwei Schmieden, zwei Mühlen, eine Schule, eine Ziegelhütte und eine Badstube sind nachgewiesen.
Die Pfarrei Burgwindheim gehört zum Bistum Würzburg.
Die Windheimer Burg ist ein Lehen des Bischofs von Würzburg. Schon seit dem 12. Jahrhundert ist dort eine Familie von Dienstmannen nachweisbar, die sich nach der Siedlung "von Windheim" nennen.
Nach der Übergabe des Ortes Burgwindheim an das Kloster Ebrach dient die Burg den adeligen Verwaltungsbeamten, dem Schultheißen und Dorfmeister als Wohnung.
Alle Güter in Burgwindheim bis auf ein Pfarrlehen müssen der Abtei Ebrach den großen und den kleinen Zehnt und den Gänsezehnt geben.
Anlässlich des am Andreastag abgehaltenen Gerichtes - eines der vier jährlich abgehaltenen Hochgerichte - wird im Beisein des Vogtes die Gemeindeberechnung durchgesehen und ein neuer Bürgermeister gewählt. Außerdem nimmt er eine genaue Visitation des Maßes und des Gewichtes vor.
Der Name Burgwindheim geht wohl auf einen Wind als Gründer zurück. Durch Zusammenziehen des alten Siedlungsnamens "Windheim" und der Burg entstand die Bezeichnung Burgwindheim.
Burgwindheim wird in einer Urkunde erstmals als "Windeheim" genannt.
Burgwindheim ist Sitz eines Niedergerichts des Klosters Ebrach.