Burgwindheim gehört zum Würzburger Hochgerichtsbezirk Oberschwarzach und ist Sitz einer Pfarrei (Klosterpfarrei des Klosters Ebrach). Ein Schloss (Eigentum des Klosters), ein Pfarrhaus, zwei Wirtshäuser mit Brauhäusern, ein Posthaus, eine Zollstätte, zwei Schmieden, zwei Mühlen, eine Schule, eine Ziegelhütte und eine Badstube sind nachgewiesen.
Seit dieser Zeit gibt es Nachrichten über einen Pflasterzoll in Weilbach.
Die Grafen von Castell treten mehr und mehr als Hauptbesitzer von Wiesentheid auf und üben dort die Zentgerichtsbarkeit aus und haben ferner das Münz- und Zollrecht sowie den Wildbann inne.
Große Teile Lonnerstadts inklusive dem Burgstall, dem Brückenzoll und weiterer Rechte, sind bis zu diesem Jahr im Familienbesitz der Rum(mel), einem Nürnberger Patriziergeschlecht.
Gelchsheim ist während des Mittelalters ein bedeutender Ort, da dieser als wichtige Zoll- und Geleitstätte fungiert.
In Wendelstein gibt es eine Zollstätte beim Übergang über den Fluss Schwarzach. Die Einnahmen sind jedoch aufgrund der Lage abseits vom Fernverkehr nicht so hoch wie bei den benachbarten Zollstätten in Neuses, Erichsmühle und Röthenbach.
Der Bischof von Bamberg erhebt in Wachenroth einen Zoll, der wohl noch als Durchgangszoll aufzufassen ist.
Zoll und Geleit zwischen Gelchsheim und Aub sollen bereits von Kaiser Friedrich I. Barbarossa (HRR) dem Geschlecht der Hohenlohe als Reichslehen eingeräumt worden sein.
Unter der Herrschaft der Hohenzollern wird Schwand Sitz eines Richteramtes, eines Halsgerichtes, eines Wildmeisteramtes sowie einer brandenburgischen Zollstätte und erhält das Marktrecht.
Ein Amtmann, der zugleich Burgherr ist, ist für den Ort verantwortlich und hat als weltlicher Vertreter des Bischofs von Bamberg die Gerichts-, Zoll- und Steuerhoheit für das ganze umliegende Gebiet inne.