Küps werden zwei Jahrmärkte verliehen.
Der genaue Beginn der sechs Gößweinsteiner Jahrmärkte ist unbekannt. Es ist aber davon auszugehen, dass jeweils zwei Märkte seit den Jahren 1711, ca. 1767 und ca. 1790 bestehen. Sie scheinen vorwiegend für Buchhändler aus Bamberg und Forchheim bedeutend zu sein.
Pfarrweisach hat durch seine verkehrsgeographisch günstige Lage an der Fernverkehrsstraße nach Fulda Bedeutung als Rast- oder Etappenstation. Das Alter des Ortes und der Pfarrei sowie diese günstige Lage hat Pfarrweisach zu einem Mittelpunkt werden lassen, was sich in der Abhaltung von Märkten erkennen lässt. Es bestehen für Pfarrweisach allerdings keine Nachrichten über die Anfänge und Gründe einer Marktverleihung. Obwohl erst 1826 über vier Jahrmärkte in Pfarrweisach berichtet wird, müssen die Anfänge vor 1800 liegen.
Bedingt durch die vorherrschenden Umstände hätte Wendelstein noch im Mittelalter die Marktgerechtigkeit erhalten können. Aufgrund der Spannungen zwischen der Reichsstadt Nürnberg und den Nürnberger Burggrafen kommt es jedoch nicht dazu. Der Ort weist jedoch gegen Ende des Mittelalters die Voraussetzungen für einen Markt auf (Befestigung, Wochenmarkt, Sitz von Handwerk und Gewerbe). Seit 1528 wird der Ort durchgehend als Markt bezeichnet.
Heinrich II. (ab 1014 Kaiser, HRR) erteilt dem Würzburger Bischof das Marktrecht für den Ort Wertheim.
Unter der Herrschaft der Hohenzollern wird Schwand Sitz eines Richteramtes, eines Halsgerichtes, eines Wildmeisteramtes sowie einer brandenburgischen Zollstätte und erhält das Marktrecht.
In diese Zeit fällt vermutlich die Verleihung des Marktrechtes an Lonnerstadt.
Die Reichsstadt Lenkersheim wird als Folge der Territorialpolitik der Staufer durch König Philipp II. gegründet. Damit verbundene Privilegien sind: Die Bezeichnung Bürger für die Getreuen von Lenkersheim, der Erhalt derselben Gerechtsame wie sie die Nürnberger Bürger haben, die Freiheit, Auswärtige als Bürger aufzunehmen, die freiwillige Übereignung in den Schutz des Oberbeamten des Nürnberger Rechtsgutbezirks, die Amtseinweisung des Lenkersheimer Schultheißen durch den Nürnbergischen und das Marktrecht. Dazu zählen ein eintägiger Markt in der Woche am Donnerstag und zwei Jahrmärkte jeweils am 24.8. (Fest des hl. Apostels Bartholomäus) und am 24.6. (Geburt Johannes des Täufers) von dreitägiger Dauer. Nicht ausdrücklich erwähnt werden die Stadterhebung, die Art der Befestigung und die Gerichtsbarkeit. Die Gegengabe hierfür sind jährlich 15 Malter Weizen (= 44,25 hl), Zoll und andere städtische Einkünfte (Marktstandsgelder, Einnahmen aus den Gerichtsfällen).
Da zu dieser Zeit im Nachbarraum die hohe Zeit der Markt- und Stadtgründung ist, müsste auch Lonnerstadt in diesem Zeitraum ein Marktrecht verliehen worden sein. Allerdings fehlt eine Urkunde, die dies bezeugt.
In dieser Zeit muss Gaimersheim zum Markt geworden sein. Es gibt keine Gründungsurkunde, kein Gründungsdatum und keinen eindeutig erwiesenen Gründungsakt. Mit der Markterhebung ist auch eine Erweiterung der Befestigungsanlagen verbunden, deren Verlauf um den alten Ortskern aus den Flurkarten noch gut zu erkennen ist. Die Reste des Walles sind an der Ortsstraße "Am Wallgraben" noch erhalten.