Wonsees hat Stadtrecht, wird aber immer nur als Marktflecken bezeichnet. Der Ort darf auch eine Befestigung anlegen.
Bischof Marquard Sebastian Schenk (von Stauffenberg) erneuert das Bierprivileg der Eggolsheimer Bürger.
Das älteste Siegel der Stadt Auerbach ist nicht bekannt. Erst aus der pfälzischen Zeit ist ein Siegel mit der Inschrift "Sigillum + Averbach + sinceris + comitavi + Palatino + fidelis" überliefert. Auf dem Siegel ist auf einem Dreiberg ein Auerochse zu sehen, der einen quadrierten Schild um den Hals trägt.
Die Grafen von Wertheim erwirken die Verleihung des Gelnhäuser Stadtrechts für Schweinberg durch König Wenzel IV. Der Versuch, Schweinberg aufzuwerten, läuft allerdings ins Leere, das Privilieg kann nicht ausgenützt werden. Es gibt keinen Anhaltspunkt für die Umsetzung des Privilegs durch die Gemeinde selbst, auch die Grafen forcieren diese Entwicklung offenbar nicht weiter.
Die Stadt Nürnberg erhebt nachweislich von den Untertanen ihrer Bürger Haller und Muffel zu Eschenau Steuern. Die Genehmigung hierzu hatte die Stadt bereits durch ein Privilegium Kaiser Friedrichs III. (HRR) vom 18.6.1464 erhalten.
Marktschorgast hat das alleinige Recht, Bier zu brauen und das alleinige Recht auf handwerkliche Tätigkeiten im Amt, wie beispielsweise zur Herstellung und Verarbeitung von Leder, für Badstuben, Schenken und Schmieden.
Der 908 an das Hochstift Eichstätt verliehene Wildbann auf Pfünz, Mörnsheim und Rupertsbuch wird erweitert.
Der Bamberger Bischof Egilbert verlegt auf Bitten des Abtes Adalbert von Michelfeld den dortigen Markt nach Auerbach, weiht die Kirche zu St. Jakob in Auerbach und verleiht ihr Pfarrrechte. Es handelt sich dabei nicht nur um eine Übertragung des Marktrechtes, sondern um eine völlige Verlegung der Ansiedlung Michelfeld mit ihren Bewohnern und deren Gewerben.
Lenkersheim ist Reichsstadt.
Die Reichsstadt Lenkersheim wird als Folge der Territorialpolitik der Staufer durch König Philipp II. gegründet. Damit verbundene Privilegien sind: Die Bezeichnung Bürger für die Getreuen von Lenkersheim, der Erhalt derselben Gerechtsame wie sie die Nürnberger Bürger haben, die Freiheit, Auswärtige als Bürger aufzunehmen, die freiwillige Übereignung in den Schutz des Oberbeamten des Nürnberger Rechtsgutbezirks, die Amtseinweisung des Lenkersheimer Schultheißen durch den Nürnbergischen und das Marktrecht. Dazu zählen ein eintägiger Markt in der Woche am Donnerstag und zwei Jahrmärkte jeweils am 24.8. (Fest des hl. Apostels Bartholomäus) und am 24.6. (Geburt Johannes des Täufers) von dreitägiger Dauer. Nicht ausdrücklich erwähnt werden die Stadterhebung, die Art der Befestigung und die Gerichtsbarkeit. Die Gegengabe hierfür sind jährlich 15 Malter Weizen (= 44,25 hl), Zoll und andere städtische Einkünfte (Marktstandsgelder, Einnahmen aus den Gerichtsfällen).