Die Stadt Nürnberg erhebt nachweislich von den Untertanen ihrer Bürger Haller und Muffel zu Eschenau Steuern. Die Genehmigung hierzu hatte die Stadt bereits durch ein Privilegium Kaiser Friedrichs III. (HRR) vom 18.6.1464 erhalten.
Ein Hartwig von Eschenau ('de Esecunowe') bezeugt die Bestätigung einer Stiftung an das Kloster Chiemsee durch König Lothar I.
Eschenau wird erstmals urkundlich in einem Ablassbrief von Papst Bonifatius VIII. für die Kapelle St. Nikolaus, welche zur Diözese Bamberg gehört, erwähnt.
Die Straße Nürnberg-Eschenau-Gräfenberg-Bayreuth wird erbaut, welche die Eisenstraße (von Hersbruck über Schnaittach, Bullach, Eschenau, Brand und Neunkirchen am Brand nach Forchheim) in Eschenau kreuzt und den Ort damit zu einem Knotenpunkt zweier wichtiger Verkehrsstraßen macht.
Die Weigel erhalten das Recht, in Eschenau immer donnerstags einen Wochenmarkt sowie jährlich einen Jahrmarkt am St. Bartholomäustag (24.8.) abzuhalten.
Kaiser Ludwig IV. der Bayer (HRR) verleiht den Weigeln für Eschenau das Marktrecht und bestätigt damit dem Markt alle bisherigen Rechte und Gewohnheiten. Die Weigel werden 1331 erstmals als Herren von Eschenau genannt, sollen den Ort aber schon zuvor besessen haben.
Stephan Weigel stiftet zu seiner Kirche St. Bartholomäus in Eschenau eine Pfarrei. Eschenau hat wohl zuvor zur Pfarrei Kirchröttenbach gehört.
Das Marktgericht Eschenau wird erstmals erwähnt. Es hat bis 1810 Bestand.
Stephan Weigel stirbt. Diesem ist von Kaiser Ludwig IV. dem Bayer (HRR) ebenfalls das Marktrecht und die Freiung des Ortes Eschenau verliehen worden. Eschenau war demnach in zwei Halbteile geteilt. Der erste Halbteil umfasst neben einem beträchtlichen Allodialbesitz ungefähr die Hälfte der Untertanen mit ihren Lehengütern und die Kapelle St. Nikolai. Der zweite Halbteil umfasst ein wohl noch größeres Allod, die andere Hälfte der Untertanen mit Lehengütern und die Kirche St. Bartholomäus. Das Marktrecht wurde den Teilhabern Eschenaus also gesondert verliehen.
Nach dem Tod Stephan Weigels kommt dessen zweiter Halbteil an Offnay Weigel, die ihn wiederum ihrem Schwiegersohn Ritter Albrecht von Wolfstein überlässt. Dieser einigt sich noch im gleichen Jahr mit seinem Schwager Jakob II. Weigel über den Besitz der Veste und des Marktes Eschenau.