In Marktbergel sind Abgaben an das Stift Ansbach dokumentiert. Allerdings stellen sich mehrere Verfügungen später als Vorgänge heraus, die dem Stift zwar jährlichen Zins einbringen, jedoch im Besitz des Tradenten bleiben.
Die Untertanen des Klosters Himmelkron - somit auch die Stammbacher - müssen besondere Zinsleistungen, das sogenannte "Forstgeld" für das Waldnutzungsrecht aufbringen. Die "Pfenniggült" ist eine Geldabgabe, die an Walburgis und Michaelis geleistet wird.
Die Gemeinde Sulzfeld muss nach der alten Ordnung jährlich 300 Gulden fünf Batzen regelmäßige Abgaben zahlen.
Eine Vielzahl Adeliger und vornehmer Geschlechter besitzen in Sulzfeld Berechtigungen und erhalten Abgaben verschiedener Art: Die Familien von Berlichingen, von Biebelrieth, von Brauneck, die Grafen und Herren von Erlach, von Frickenhausen, von Fronhoffen, Fuchs von Bimbach, die Grafen und Herren von Castell, von Hohenlohe zu Schelcklingen, von Holzingen, von Kirchberg, von Kötnern, von Leimbach, von Leonrode, die Herren und Schenken von Limpurg, von Morstein und andere.
Der Weinbau in Retzbach ist sehr alt. Der Wein ist das Haupterzeugnis der Retzbacher und für die Fürsten und Herren eine wichtige Steuermöglichkeit.
Der große Zehnt haftet nachweislich seit Mitte des 16. Jahrhunderts am Rittergut Pretzfeld, wo er bis zur Aufhebung des Zehntwesens verbleibt.
Obwohl der Bischof von Bamberg als Landesherr keinerlei Zehnterträge von Pretzfeld bezieht, berichtet dennoch seine Behörde, das Amt Forchheim bzw. ab 1742 das Amt Ebermannstadt, über die dortigen Zehntverhältnisse.
Außer den herkömmlichen Gefällen, die die Einwohner den Ganerben zu entrichten haben, ist das Dorf von allen Reichs- und Kreissteuern frei. Lediglich an der Zahlung der Türkensteuer müssen sie sich beteiligen. Zudem sind die Trappstädter nicht der Musterung und Heeresfolge unterworfen.
Die Stadt Nürnberg erhebt nachweislich von den Untertanen ihrer Bürger Haller und Muffel zu Eschenau Steuern. Die Genehmigung hierzu hatte die Stadt bereits durch ein Privilegium Kaiser Friedrichs III. (HRR) vom 18.6.1464 erhalten.
Alle Güter in Burgwindheim bis auf ein Pfarrlehen müssen der Abtei Ebrach den großen und den kleinen Zehnt und den Gänsezehnt geben.