Die Untertanen des Klosters Himmelkron - somit auch die Stammbacher - müssen besondere Zinsleistungen, das sogenannte "Forstgeld" für das Waldnutzungsrecht aufbringen. Die "Pfenniggült" ist eine Geldabgabe, die an Walburgis und Michaelis geleistet wird.
Stammbach liegt unmittelbar an der Ostgrenze der "Sechs Halsgerichte". Dieses Gebiet ist ständig umstritten und die Hohenzollern setzen sich erst mit dem Forchheimer Vertrag (1538) gegen das Fürstbistum Bamberg durch.
Der Galgen in Stammbach dient lediglich als Hoheitszeichen, da die schweren Verbrechen werden in Kulmbach abgeurteilt.
Die Kirche in Stammbach steht unter dem Patrozinium der "Beatae Mariae virginis" und hat am Altar ein Marienbild, dem große Verehrung entgegengebracht wird.
Stammbach ist ein Ort an der Grenze zwischen "Bamberg und Brandenburg". Daher kommt es immer wieder zu Streit um Territorial- und Gerichtsrechte zwischen den Bamberger Bischöfen und den Nürnberger Burggrafen.
Der Name "Stammbach" ist nicht der ursprüngliche Ortsname. Es handelt sich um eine dialektische Umformung von "Zum steinigen Bach, Steinbach".
Der Besitz des Klosters Himmelkron in Stammbach ist vor allem durch den Wald von Bedeutung.
Stammbach liegt an wichtigen Altstraßen, was für die Entstehung des Marktes Voraussetzung ist.
Stammbach ist zunächst Tochterkirchengemeinde von Marktschorgast.
In unmittelbarer Nähe Stammbachs gibt es zwei Wüstungen: Roth und Steinbach.