Bamberg verpfändet die Burg Gößweinstein und den zugehörigen Besitz an die Edelfreien von Schlüsselberg.
Herzog Albrecht III. von Bayern-München verpfändet Burg, Markt und Herrschaft an Ulrich III. von Laber. Nach dessen Tod 1463 gibt seine Frau die Herrschaft 1465 an Herzog Albrecht zurück.
Die Gemeinde Sulzfeld muss nach der alten Ordnung jährlich 300 Gulden fünf Batzen regelmäßige Abgaben zahlen.
Eine Vielzahl Adeliger und vornehmer Geschlechter besitzen in Sulzfeld Berechtigungen und erhalten Abgaben verschiedener Art: Die Familien von Berlichingen, von Biebelrieth, von Brauneck, die Grafen und Herren von Erlach, von Frickenhausen, von Fronhoffen, Fuchs von Bimbach, die Grafen und Herren von Castell, von Hohenlohe zu Schelcklingen, von Holzingen, von Kirchberg, von Kötnern, von Leimbach, von Leonrode, die Herren und Schenken von Limpurg, von Morstein und andere.
Der große Zehnt haftet nachweislich seit Mitte des 16. Jahrhunderts am Rittergut Pretzfeld, wo er bis zur Aufhebung des Zehntwesens verbleibt.
Obwohl der Bischof von Bamberg als Landesherr keinerlei Zehnterträge von Pretzfeld bezieht, berichtet dennoch seine Behörde, das Amt Forchheim bzw. ab 1742 das Amt Ebermannstadt, über die dortigen Zehntverhältnisse.
Die Stadt Nürnberg erhebt nachweislich von den Untertanen ihrer Bürger Haller und Muffel zu Eschenau Steuern. Die Genehmigung hierzu hatte die Stadt bereits durch ein Privilegium Kaiser Friedrichs III. (HRR) vom 18.6.1464 erhalten.
In Wirsberg kommt es zu einer Münzverschlechterung und zu einem Anstieg der Getreidepreise infolge von schlechter Ernte, Landverwüstungen und Truppendurchzügen. Die Not, vor allem in der ärmeren Bevölkerung, wächst an.
Die Grafen von Castell treten mehr und mehr als Hauptbesitzer von Wiesentheid auf und üben dort die Zentgerichtsbarkeit aus und haben ferner das Münz- und Zollrecht sowie den Wildbann inne.
Große Teile Lonnerstadts inklusive dem Burgstall, dem Brückenzoll und weiterer Rechte, sind bis zu diesem Jahr im Familienbesitz der Rum(mel), einem Nürnberger Patriziergeschlecht.