Das Patronatsrecht wird von Bamberg ausgeübt, obwohl die Pfarrei Wachenroth mit der Diözese Würzburg verbunden ist. Dieser merkwürdige Rechtszustand spiegelt sich auch darin, dass der Kirche zwei Teile des Zehnten von den bambergischen Neurodungen und die Hälfte des würzburgischen Altzehnts zustehen (Hohenlohisches Rechtsbuch 1348).
Die Gaimersheimer Vogteileute treffen mit dem Herzog eine Vereinbarung, der zufolge die einst unregelmäßigen dinglichen Dienstleistungen herkömmlicher Art entsprechend dem modernen herzoglichen Fiskalsystem durch eine regelmäßige Abgabe (Gilt) abgegolten werden. Die reichsrechtlichen Verpflichtungen zu fallweiser Zehrung (Steuer), Herbergung (Nachtselde) und Wagenfahrt für den Gerichtsherrn oder seine Beamten werden von den Gaimersheimern gegen eine alljährliche Abgabe von 50 Schaff Steuerkorn erlassen. Die Regelung erscheint noch im herzoglichen Salbuch von 1416 und hat in der Praxis jahrhundertelang Bestand.
In der Heberolle von 1248 existiert ein Verzeichnis über mainzische Abgaben in Bürgstadt. Der Ort ist ein Verwaltungszentrum für etwa 29 weitere Siedlungen.
König Konrad IV. versetzt zu Augsburg dem Grafen Ludwig von Öttingen den Zehnt unter anderem von Aufkirchen.
Ein Amtmann, der zugleich Burgherr ist, ist für den Ort verantwortlich und hat als weltlicher Vertreter des Bischofs von Bamberg die Gerichts-, Zoll- und Steuerhoheit für das ganze umliegende Gebiet inne.
Das Kloster Heilsbronn besitzt das Patronatsrecht über die Ammerndorfer Kirche und bezieht die kirchlichen Einkünfte.
Dürrwangen wird das erste Mal urkundlich erwähnt. Durch einen in Feuchtwangen geschlossenen Vertrag einigt sich Ulrich von Warperg mit Graf Ludwig V. von Öttingen über die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, in die Ulrich geraten war. Dürrwangen verbleibt laut diesem Vertrag im Besitz Ulrichs.
Die Zent Amorbach, zu der auch Schneeberg gehört, wird von den Herren von Dürn für 500 Pfund Heller an den Erzbischof Werner (von Eppstein) und das Erzstift Mainz verkauft. Seitdem gehört Schneeberg territorial zum Erzstift Mainz. Hinsichtlich des Diözesan- und Kirchenrechts gehört es noch einige Jahrhunderte zum Bistum Würzburg.
Die durch Verwandtschaft zu den Rittern von Dachsbach in den Besitz der Veste in Dachsbach gelangten Grafen von Öttingen verpfänden die genannte Veste an die Burggrafen von Nürnberg.
Burggraf Friedrich III. von Nürnberg erhält die an das Bistum Bamberg verpfändeten roßtalischen Besitzungen.