Das Kloster Wechterswinkel erwirbt den Zehnten in Oberelsbach ("Elspe") von Gerhard von Elspe.
Graf Friedrich von Vrensdorf verpfändet die Vogtei in "Greuza" gegen 40 Mark in Gold an den Bischof zu Bamberg und löst diese nicht mehr aus.
Randersacker untersteht dem Würzburger Domprobst und dem Domkapitel. Als Herren und Gebieter sind sie zu Einnahme von Steuern und Zehnten berechtigt.
Die Zent Saal wird wegen Geldschwierigkeiten mehrmals verpfändet.
Die Reichsvogtei und das Schultheißenamt Aufkirchen werden von reichsfreien Herren verwaltet, welche meist als Küchenmeister (magistri coquinae) von Nortenberg bezeichnet werden. Sie haben den Kirchensatz von Aufkirchen und Dühren und die Einkünfte des Schultheißenamtes vom Reich zu Lehen. Die Familie ist weit verzweigt: Die Weiltinger Linie teilt sich in die Familien der "Amman" von Aufkirchen, der Herren von "Burberg" und derer von "Hornburg".
Unter der Herrschaft der Hohenzollern wird Schwand Sitz eines Richteramtes, eines Halsgerichtes, eines Wildmeisteramtes sowie einer brandenburgischen Zollstätte und erhält das Marktrecht.
Pretzfeld hat eine merkwürdige Sonderstellung: Es liegt im Gebiet des Hochstifts Bamberg, inmitten des schlüsselbergischen Herrschaftsbereiches. Kirchlich untersteht es dem Würzburger Bischof, der gleichzeitig das Patronatsrecht über die Pfarrei ausübt und den dortigen Zehnt besitzt.
Die Reichsstadt Lenkersheim wird als Folge der Territorialpolitik der Staufer durch König Philipp II. gegründet. Damit verbundene Privilegien sind: Die Bezeichnung Bürger für die Getreuen von Lenkersheim, der Erhalt derselben Gerechtsame wie sie die Nürnberger Bürger haben, die Freiheit, Auswärtige als Bürger aufzunehmen, die freiwillige Übereignung in den Schutz des Oberbeamten des Nürnberger Rechtsgutbezirks, die Amtseinweisung des Lenkersheimer Schultheißen durch den Nürnbergischen und das Marktrecht. Dazu zählen ein eintägiger Markt in der Woche am Donnerstag und zwei Jahrmärkte jeweils am 24.8. (Fest des hl. Apostels Bartholomäus) und am 24.6. (Geburt Johannes des Täufers) von dreitägiger Dauer. Nicht ausdrücklich erwähnt werden die Stadterhebung, die Art der Befestigung und die Gerichtsbarkeit. Die Gegengabe hierfür sind jährlich 15 Malter Weizen (= 44,25 hl), Zoll und andere städtische Einkünfte (Marktstandsgelder, Einnahmen aus den Gerichtsfällen).
Das Kloster Neustadt übergibt seine Güter in Bütthard an Albert von Hohenlohe. Albert und seine Ehefrau Hedwig bekommen fortan, aber nur zu ihren Lebzeiten, ein Drittel der Einkünfte aus diesen Gütern, die anderen zwei Drittel müssen sie an die Klosterbrüder in der Stadt Würzburg abliefern. Sollte sich Hedwig nach dem Tod Alberts wieder verheiraten verliert sie alle Ansprüche auf die Güter.
Das Würzburger Hochstift verpfändet das Amt Neideck, zu dem Pretzfeld gehört, langfristig an die Schlüsselberger, so dass diese es bald wie Eigentum behandeln.