Eines der ältesten Würzburger Lehensbücher belegt, dass die Herren von Seinsheim Dorf und Halsgericht in Randersacker besitzen – zur Hälfte jedoch als Lehen des Hochstifts Würzburg.
Bis auf drei Bauernhöfe gehören alle übrigen Einwohner und Güter Ammerndorfs zum Kloster Heilsbronn.
Die Würzburger Dompropstei ist in Seinsheim reich begütert.
Die Bevölkerung leidet unter ständig drohenden Streitigkeiten zwischen den eigenen Landesherren, also den Markgrafen und dem Bistum Bamberg, der Reichsstadt Nürnberg, der Oberpflalz und der Herrschaft Rothenberg.
Das Patronatsrecht für Pleinfeld ist seit dem 11. Jahrhundert ununterbrochen für den Bischof von Eichstätt nachgewiesen. Territorialherren sind vor allem die Eichstätter Bischöfe und die Grafen bzw. Marschälle von Pappenheim.
Treuchtlingen wird brandenburgisch. Die markgräfliche Regierung in Ansbach bestimmt im Jahr 1717 den Wegfall der Eisenhüte im Treuchtlinger Wappen (Zeichen der Pappenheimer). Der Ort solle nur noch "in blauem Felde einen goldenen Leoparden oder Fuchs führen".
In Eschau sitzt ein Amtmann, der die Rechte des Hauses Rieneck in den fünf Ortschaften des Amtes Wildenstein wahrt. Zwei Jahre später ernennt Erbach 14 Schöffen und bezeichnet das Amt als Zent Eschau.
Die Grafen von Castell treten mehr und mehr als Hauptbesitzer von Wiesentheid auf und üben dort die Zentgerichtsbarkeit aus und haben ferner das Münz- und Zollrecht sowie den Wildbann inne.
Die Windheimer Burg ist ein Lehen des Bischofs von Würzburg. Schon seit dem 12. Jahrhundert ist dort eine Familie von Dienstmannen nachweisbar, die sich nach der Siedlung "von Windheim" nennen.
Vor dem Jahr 1400 kann nur von Hochgerichtsherren gesprochen werden, denn geschlossene Hochgerichtssprengel gibt es zu dieser Zeit nicht. Im Sualafeldgau ist eigentlich der Kaiser alleiniger Hochgerichtsherr, hat diese Funktion aber an die Grafen von Graisbach übertragen, bis diese mit Graf Berthold von Graisbach 1342 im Mannesstamm aussterben.