Die Grafen von Andechs haben die Gerichtshoheit über den Komplex Marktschorgast.
Der höchste Gerichtsherr in Bürgstadt ist der Mainzer Erzbischof, er verleiht auch das Zentgrafenamt. Mit dem Ende des Mainzer Kurstaates endet auch die Geschichte der Zent Bürgstadt.
Eine Vielzahl Adeliger und vornehmer Geschlechter besitzen in Sulzfeld Berechtigungen und erhalten Abgaben verschiedener Art: Die Familien von Berlichingen, von Biebelrieth, von Brauneck, die Grafen und Herren von Erlach, von Frickenhausen, von Fronhoffen, Fuchs von Bimbach, die Grafen und Herren von Castell, von Hohenlohe zu Schelcklingen, von Holzingen, von Kirchberg, von Kötnern, von Leimbach, von Leonrode, die Herren und Schenken von Limpurg, von Morstein und andere.
Schweinberg kommt eher in eine periphere Lage in der Machtpolitik des Grafenhauses, da es immer wieder als Wittum für Wertheimer Gräfinnen angewiesen wird.
Die Grafen von Grögling, die sich nach dem Bau ihrer Burg in Hirschberg nach dieser Hauptburg benannten, sind die Besitzer des Ortes Dollnstein.
Euerdorf steht unter dem Großherzog von Toskana und kommt dann wieder an Bayern.
Der Markgraf von Ansbach ist der alleinige Dorfherr von Marktsteft, welches mit den Orten Gnodstadt, Martinsheim, Obernbreit, Oberickelsheim und Sickershausen im Oberschultheißenamt Obernbreit zusammengefasst ist und zum Oberamt Creglingen gehört. Die sechs Orte des Oberschultheißenamtes Obernbreit führen zusammen die Bezeichnung die "sechs Maindörfer".
Die Fürsten zu Schwarzenberg besitzen in Seinsheim Dorf- und Gemeindeherrschaft und das Kirchenpatronat.
Durch die Nennung der "Schweinfurter Hueb" kann festgemacht werden, dass sich Zapfendorf von Anfang an in der Hand der Schweinfurter Grafen befindet.
Der Neffe von Hieronymus von Würtzburg, Hans Veit von Würtzburg, erwirbt weitere Teile der Herrschaft Mitwitz.