Die Würzburger Dompropstei ist in Seinsheim reich begütert.
Die Fürsten zu Schwarzenberg besitzen in Seinsheim Dorf- und Gemeindeherrschaft und das Kirchenpatronat.
Seinsheim ist wohl, wie die meisten "-heim"-Orte im Zuge der fränkischen Landnahme (6.-8. Jh.), als Siedlung entstanden.
Die adelige Eigenkirche St. Peter in Seinsheim wird dem Kloster Fulda geschenkt.
Herrnsheim wird erstmals in einer Urkunde erwähnt, in der ein Eispertus de Sovvensheim (= Seinsheim) einen Hof zu Hernesheim und Seinsheim an das Kloster Michelsberg zu Bamberg schenkt. Die Urkunde nennt wohl zugleich den ältesten Ahnherrn der Seinsheim-Schwarzenberger.
Ein Sifridus de Sowensheim taucht auf. Er ist der erste gesicherte Vorfahre der Familie Seinsheim-Schwarzenberger.
Seinsheim ist Sitz der Zent Wässerndorf, zu der auch die schwarzenbergischen Orte Bullenheim, Hüttenheim, Herrnsheim, Iffigheim, Wässerndorf und Weigenheim gehören.
Kaiser Karl IV. (HRR) bestätigt Ludwig von Hohenlohe die Verleihung einiger Güter durch seine Vorfahren, darunter auch Seinsheim, Herrnsheim, Sommer- und Winterhausen.
Der Ritter Eckelin von Seinsheim übergibt dem Abt Dietrich von Mönchberg im Zuge eines Gütertauschs Hofstätten und Häuser in Seinsheim. Dieser Vertrag wird von Bischof Friedrich von Bamberg bestätigt.
Der kaiserliche Hofrichter Johann Landgraf zum Lutenberge bestätigt das Urteil des Langerichts Rothenburg über die Nutzgewähr für Güter in Marktbergel, Gelchsheim und Seinsheim.