Neben dem im 13. Jahrhundert erwähnten Namen Durnewanc finden sich im Laufe der Jahrhunderte noch die Namen "Turnewanc", "Durnwanc", "Durnwank", "Durnewanch", "Dürwang" und "Dürbang".
Die Fürsten von Öttingen-Spielberg besitzen das Präsentationsrecht bei der Besetzung der Pfarrstelle in Dürrwangen.
Dürrwangen wird das erste Mal urkundlich erwähnt. Durch einen in Feuchtwangen geschlossenen Vertrag einigt sich Ulrich von Warperg mit Graf Ludwig V. von Öttingen über die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, in die Ulrich geraten war. Dürrwangen verbleibt laut diesem Vertrag im Besitz Ulrichs.
Ulrich von Warperg schenkt die Burg Dürrwangen mit allen dazu gehörigen Eigenleuten der bischöflichen Kirche in Eichstätt.
Wann Dürrwangen das Marktrecht verliehen bekommt, ist unklar. Laut Pfarrer Gustav Braun soll Landvogt Heinrich von Dürrwangen das Marktrecht für einen Wochenmarkt erworben haben. Dieser begegnet uns erstmals am 14. August 1321. Pfarrer Rathgeber plädiert aber dafür, dass der Ort schon bei seiner ersten urkundlichen Erwähnung das Marktrecht besessen habe. Urkundliche Hinweise darauf liegen aber nicht vor.
Dem kaiserlichen Landvogt Heinrich von Dürrwangen wird die peinliche Gerichtsbarkeit verliehen.
Heinrich Thobritsch ist urkundlich als Amtmann in Dürrwangen belegt.
Das Patronatsrecht der Pfarrei Halsbach, zu der auch Dürrwangen gehört, kommt an den Deutschen Orden in Ellingen.
Heinrich Thobritsch ist als Amtmann in Dürrwangen belegt.
Kaiser Ludwig IV. der Bayer (HRR) gibt dem Landvogt Heinrich von Dürrwangen das Recht, zehn Juden in seinen Burgen Sulzbürg und Dürrwangen anzusiedeln.