Graf Friedrich von Castell erhält Vogtei und Zehnt des Dorfes als Lehen, die vorher dem Hochstift Würzburg zustanden. Die Grafen von Castell übernehmen damit die Schutzherrschaft und die Gerichtsbarkeit.
Ludwig von Hohenlohe belehnt Heinrich Mewer, Heinrich Wolfler, Libhard Kauler und einen Bamberger Bürger namens Konrad mit einem Viertel eines Zehnten in Zapfendorf.
König Ludwig IV. (ab 1328 Kaiser HRR) gibt den Bürgern von Aufkirchen das Privileg, dass sie nicht mehr als 80 Pfund Heller zur gewöhnlichen Steuer abgeben sollen.
Die drei Söhne Heinrichs von Hornburg stellen dem Komtur zu Öttingen eine Renuntiationsurkunde über die Vogtei und den Kirchensatz zu Aufkirchen aus.
Sigfried der Burberger stellt einen Übergabebrief über den Kirchensatz in Aufkirchen aus. Es wird insbesondere auf das weltliche und geistliche Gericht verzichtet.
Konrad von Absberg bestätigt, dass er und seine Frau die Pfarrei in Absberg, ein Drittel des großen Zehnten und zwei Drittel des kleinen Zehnten an Konrad und Gottfried von Hohenlohe aufgegeben haben und von diesen als Lehen erhalten haben.
Der Zeht in Küps ist als Lehen der Familie Redwitz verzeichnet.
Der Nürnberger Patrizier Ulman Stromer berichtet in seinem "Püchel von meim geslecht", dass in Wöhrd viele Gewandmacher oder Färber sitzen und dass der Burggraf von dort alle Jahre 900 Gulden Nutzung hatte, von Steuern und Hauszinsen, hauptsächlich aber als sogenanntes Zeichengeld der Färber.
Die Karbacher Pfarrei wird vom Würzburger Fürstbischof Otto II. (von Wolfskeel) der Abtei Neustadt inkorporiert. Daraufhin fallen zwei Drittel des Zehnten in Karbach dem Kloster Neustadt zu. Der restliche Anteil verbleibt beim Pfarrer in Karbach .
Der Bamberger Bischof Leopold II. (von Egloffstein) verleiht Burg und Amt Wachenroth als Leibgeding an Burckhart von Seckendorff. Ausgenommen bleiben der Kirchensatz und die bischöflichen Mann- und Burglehen.