Randersacker untersteht dem Würzburger Domprobst und dem Domkapitel. Als Herren und Gebieter sind sie zu Einnahme von Steuern und Zehnten berechtigt.
Die Reichsvogtei und das Schultheißenamt Aufkirchen werden von reichsfreien Herren verwaltet, welche meist als Küchenmeister (magistri coquinae) von Nortenberg bezeichnet werden. Sie haben den Kirchensatz von Aufkirchen und Dühren und die Einkünfte des Schultheißenamtes vom Reich zu Lehen. Die Familie ist weit verzweigt: Die Weiltinger Linie teilt sich in die Familien der "Amman" von Aufkirchen, der Herren von "Burberg" und derer von "Hornburg".
Die Reichsstadt Lenkersheim wird als Folge der Territorialpolitik der Staufer durch König Philipp II. gegründet. Damit verbundene Privilegien sind: Die Bezeichnung Bürger für die Getreuen von Lenkersheim, der Erhalt derselben Gerechtsame wie sie die Nürnberger Bürger haben, die Freiheit, Auswärtige als Bürger aufzunehmen, die freiwillige Übereignung in den Schutz des Oberbeamten des Nürnberger Rechtsgutbezirks, die Amtseinweisung des Lenkersheimer Schultheißen durch den Nürnbergischen und das Marktrecht. Dazu zählen ein eintägiger Markt in der Woche am Donnerstag und zwei Jahrmärkte jeweils am 24.8. (Fest des hl. Apostels Bartholomäus) und am 24.6. (Geburt Johannes des Täufers) von dreitägiger Dauer. Nicht ausdrücklich erwähnt werden die Stadterhebung, die Art der Befestigung und die Gerichtsbarkeit. Die Gegengabe hierfür sind jährlich 15 Malter Weizen (= 44,25 hl), Zoll und andere städtische Einkünfte (Marktstandsgelder, Einnahmen aus den Gerichtsfällen).
Das Kloster Neustadt übergibt seine Güter in Bütthard an Albert von Hohenlohe. Albert und seine Ehefrau Hedwig bekommen fortan, aber nur zu ihren Lebzeiten, ein Drittel der Einkünfte aus diesen Gütern, die anderen zwei Drittel müssen sie an die Klosterbrüder in der Stadt Würzburg abliefern. Sollte sich Hedwig nach dem Tod Alberts wieder verheiraten verliert sie alle Ansprüche auf die Güter.
Das Patronatsrecht wird von Bamberg ausgeübt, obwohl die Pfarrei Wachenroth mit der Diözese Würzburg verbunden ist. Dieser merkwürdige Rechtszustand spiegelt sich auch darin, dass der Kirche zwei Teile des Zehnten von den bambergischen Neurodungen und die Hälfte des würzburgischen Altzehnts zustehen (Hohenlohisches Rechtsbuch 1348).
Die Gaimersheimer Vogteileute treffen mit dem Herzog eine Vereinbarung, der zufolge die einst unregelmäßigen dinglichen Dienstleistungen herkömmlicher Art entsprechend dem modernen herzoglichen Fiskalsystem durch eine regelmäßige Abgabe (Gilt) abgegolten werden. Die reichsrechtlichen Verpflichtungen zu fallweiser Zehrung (Steuer), Herbergung (Nachtselde) und Wagenfahrt für den Gerichtsherrn oder seine Beamten werden von den Gaimersheimern gegen eine alljährliche Abgabe von 50 Schaff Steuerkorn erlassen. Die Regelung erscheint noch im herzoglichen Salbuch von 1416 und hat in der Praxis jahrhundertelang Bestand.
In der Heberolle von 1248 existiert ein Verzeichnis über mainzische Abgaben in Bürgstadt. Der Ort ist ein Verwaltungszentrum für etwa 29 weitere Siedlungen.
König Konrad IV. versetzt zu Augsburg dem Grafen Ludwig von Öttingen den Zehnt unter anderem von Aufkirchen.
Ein Amtmann, der zugleich Burgherr ist, ist für den Ort verantwortlich und hat als weltlicher Vertreter des Bischofs von Bamberg die Gerichts-, Zoll- und Steuerhoheit für das ganze umliegende Gebiet inne.
Das Kloster Heilsbronn besitzt das Patronatsrecht über die Ammerndorfer Kirche und bezieht die kirchlichen Einkünfte.