Die Pfarrei in Buttenheim ist vermutlich vor der Gründung des Bistums Bamberg entstanden, hatte damals aber noch ein anderes Patrozinium.
Die Zentgerichtsbarkeit in Buttenheim liegt beim bischöflichen Amt Eggolstein, die Dorf- und Gemeindeherrschaft haben allerdings die Stiebar bis 1768 alleine inne, danach beteiligt sich auch das Hochstift.
Nach dem Religionsfrieden sind die Stiebar nicht berechtigt, auf ihre Besitzungen die lutherische Religion einzuführen. Sie haben lediglich für sich selbst die Religionsfreiheit. Seit dieser Zeit haben die Besitzer des Oberen und Unteren Schlosses lutherische Prädikanten. Aufgrund von Konflikten mit den katholischen Pfarrern in Buttenheim entziehen sie ihm den sogenannten "Feuerstorrn", den er als Aufwandsentschädigung für die Verkündung stiebarscher Amtsbefehle vor der Kirche bezieht.
Mit der Errichtung des Bistums Bamberg geht die Zentgewalt über Buttenheim an dieses über.
Der Name Buttenheim weist auf den Personennamen Buto hin. Es handelt sich bei dem Ort wohl um eine frühfränkische Siedlung.
Trotz der Übernahme des Ortes durch das Hochstift Bamberg hält sich das adelige Halsgericht in Buttenheim. Seit 1307 liegt es in den Händen der Familie von Stiebar, die es von den Schlüsselbergern gekauft hatten.
Es steht ein Schul- und Mesnerhaus bei der jetzigen Kirchtreppe in Buttenheim.
Die Orts- und Gemeindeherrschaft von Buttenheim geht mit dem Pranger und dem Blutgericht von den Schlüsselbergern auf die Stiebar über. Das Halsgericht besteht aus dem Richter, dem Gerichtsschreiber und aus den neun Schöffen, welche aus den stiebarschen Untertanen gewählt werden.
Gottfried von Schlüsselberg ist ganz oder teilweise Besitzer Buttenheims. Der Ort ist ein Lehen des Hochstifts Bamberg.
Im Krieg der Stiebar gegen den Bischof von Bamberg wird auch Buttenheim geplündert und das Obere Schloss niedergebrannt.