Es sind gesammelte, gebundene Ratsprotokolle vorhanden. Die Ratssitzungen finden an Sonn- und Feiertagen, ab 1621 wöchentlich, statt. Alle 14 Tage ist Gerichtstag, einmal jährlich tagt das Hochgericht mit Domherren aus Würzburg.
Frickenhausen befindet sich seit einer Fehde zwischen den Babenbergern und dem König bis 1803 als Lehen im Besitz Würzburgs.
Frickenhausen wird in einer königlichen Schenkungsurkunde vom 9. Juli das erste Mal erwähnt. König Ludwig IV. das Kind überträgt Frickenhausen aus dem Besitz der Babenberger Markgrafen an das Bistum Würzburg.
In der königlichen Urkunde vom 9. Juli werden die Besitztümer: "Kirche, Höfe, Gebäude, Ländereien, Äcker, Wiesen, Weinberge, Viehweiden, Wälder, Gewässer, Wasserläufe, Bauern und unfreie Arbeitskräfte" erwähnt. Daraus kann gefolgert werden, dass Frickenhausen zu diesem Zeitpunkt eine bedeutsame Dorfsiedlung ist.
Eine Urkunde vom 9. Juli zählt die Besitztümer der Babenberger in Frickenhausen auf. Die aufgeführten Weinberge belegen die Beteiligung am Weinbau.
Bischof Otto von Würzburg bestätigt dem Kloster Auhausen seine Güter in Frickenhausen.
In Frickenhausen kommt es zu katastrophalem Hochwasser.
In Frickenhausen kommt es zu einem katastrophalem Hochwasser.
In Frickenhausen kommt es zu einem katastrophalem Hochwasser.
Die Markttage in Frickenhausen werden auf vier Tage ausgedehnt.