In einer von König Wenzel ausgestellten Urkunde wird der Schutz des Würzburger Bischofs für die inzwischen in böhmischem Besitz befindlichen Orte Heidingsfeld, Bernheim und "burg vnd stat" Prichsendorf sowie für die Güter zu Willanzheim erwähnt. Heidingsfeld wird dabei erstmals als Stadt bezeichnet. Durch die Urkunde wird deutlich, dass der böhmische König in den genannten Orten die hohe und niedere Gerichtsbarkeit besitzt und der Bischof dort keine Ansprüche mehr erhebt. Wenzel sichert im Gegenzug den Schutz für die Besitzungen des Würzburger Hochstifts zu. In diesen Schutz sind ausdrücklich auch die Höfe und Gefälle des Hochstifts in Bernheim und Heidingsfeld sowie die bischöfliche Hälfte des Gerichts in Willanzheim mit einbezogen. Die Zusicherungen des Königs können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Heidingsfeld aus dem Machtbereich des Würzburger Bischofs entrückt.