Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe erlaubt den Bürgern von Würzburg (am 15.10.), 20 Jahre lang jährlich eine Steuer und Bede zu erheben: Eine Vermögenssteuer von 1 Schilling Heller je Pfund Heller und eine Herdstättensteuer von 10 Schilling Heller. Das Hofgesinde des Bischofs, seine Schultheißen, alle Stifter und Klöster der Stadt samt ihrem Gesinde und weitere Amtsträger des Stifts sind aber davon befreit. Neubürger sollen in den kommenden sechs Jahren nur halb so viel Steuern entrichten. Der Handel mit und Ausschank von fremden Getränken in der Stadt soll verboten sein. Auf drei Jahre soll die Steuer, geschätzt auf 5000 Gulden, dem Stift zufallen.