Nachdem Rothenburg sich aus eigenem Vermögen von der Verpfändung an den Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe gelöst hat, nimmt König Karl IV. die Stadt wieder in den unmittelbaren Reichsschutz, befreit sie von aller Schuld wegen getöteter Juden und erlaubt die Wiederaufnahme von Juden (und setzt fest, dass sich ohne Erlaubnis von Bürgermeister und Rat kein Jude in der Stadt niederlassen darf). Weiterhin verspricht er, die Stadt nicht mehr zu verpfänden, gegen ihren Willen keine Richter einzusetzen und gibt die Erlaubnis, dass sich Rothenburg mit den Städten Schwabens verbinden darf.
König Karl IV. gebietet der Stadt Schweinfurt, dass sie dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und seinem Stift für ihren halben Teil, der bislang dem Grafen Johannes von Henneberg als Pfand gehört hatte und von diesem weiterverkauft worden war, huldigen und gehorchen solle.
Der Ort fällt an Burggraf Albrecht von Nürnberg.
Der Herzog von Pommern unterstellt die Orte und Ämter Königsberg, Schildeck, Nüdlingen und Kissingen dem Schutz des Hochstifts Würzburg.
Der Ort fällt an Herzog Swantibor von Pommern.
Nach dem Tod Juttas von Brandenburg werden die hennebergischen Besitzungen unter ihren Schwiegersöhnen Eberhard II. von Württemberg, Markgraf Albrecht von Nürnberg und Markgraf Friedrich dem Strengen von Meißen aufgeteilt. Letzterer erhält Coburg mit Neustadt, Sonneberg, Neuhaus, Schalkau, Strauf und Rodach. Die Gesamtheit der Orte wird als "Pflege Coburg" bezeichnet.
Gyse von Steinau und Lutz von Herbelstadt erhalten vom Grafen Johann von Henneberg Burg, Stadt und Amt Wasungen nebst einigen Burggütern zum Versatz für 2550 Pfund Heller.
In dem "Weistum über den Salzforst" wird unter anderem das Recht auf Waldnutzung für die Bürger von Bischofsheim angesprochen sowie die Strafen bei Missachtung der Regeln festgelegt.
Graf Berthold von Henneberg verkauft seine Herrschaft Burg und Stadt Ebenhausen samt Zubehör (u.a. mit "zentt, zenttgerihten") für 4500 Pfund Heller an das Hochstift Würzburg.
Die Stadt löst sich aus eigenem Vermögen um 9500 Gulden aus der Verpfändung an den Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe. König Karl IV. überlässt ihnen dafür die Synagoge, den Judenkirchhof und alle Häuser und Hofstätten von Juden in Rothenburg. All dies dürfen sie nach Belieben verkaufen, versetzen oder tauschen.