König Karl IV. gebietet dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Rothenburg o. d. Tauber, die Reichssteuer an den Burggrafen von Nürnberg für neun Jahre im Voraus zu bezahlen.
König Karl IV. befiehlt den Bürgern Rothenburgs, dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und dessen Stift gehorsam zu sein, nachdem sie sich bereits Briefen, die der König zur Schlichtung der Streitigkeiten zwischen Stadt und Bischof geschrieben hatte, nicht unterwarfen.
Die Wettiner treten als Ortsherren von Neustadt bei Coburg auf.
Der Herzog von Pommern unterstellt die Orte und Ämter Königsberg, Schildeck, Nüdlingen und Kissingen dem Schutz des Hochstifts Würzburg.
Der Ort fällt an Herzog Swantibor von Pommern.
Nach dem Tod Juttas von Brandenburg werden die hennebergischen Besitzungen unter ihren Schwiegersöhnen Eberhard II. von Württemberg, Markgraf Albrecht von Nürnberg und Markgraf Friedrich dem Strengen von Meißen aufgeteilt. Letzterer erhält Coburg mit Neustadt, Sonneberg, Neuhaus, Schalkau, Strauf und Rodach. Die Gesamtheit der Orte wird als "Pflege Coburg" bezeichnet.
Nach dem Tod Juttas, der letzten Erbin Bertholds VII, treten ihre Schwiegersöhne, der Landgraf Friedrich der Strenge von Thüringen, Burggraf Albrecht der Schöne von Nürnberg und Graf Eberhard, zusammen, um über die Teilung der neuen Herrschaft zu beraten.
Nach der Teilung der Henneberger Besitzungen kommen die Orte Schmalkalden, Eisfeld, Kissingen, Heldburg, Königsberg und Hildburghausen an den Burggrafen von Nürnberg.
Nach der Teilung der Henneberger Herrschaft kommt Sonneberg an den Landgrafen von Thüringen.
In dem "Weistum über den Salzforst" wird unter anderem das Recht auf Waldnutzung für die Bürger von Bischofsheim angesprochen sowie die Strafen bei Missachtung der Regeln festgelegt.