Die Stadt und das Amt Röttingen werden für 8000 Gulden an die Brüder Truchseß von Baldersheim, an Götz von Berlichingen und an Konrad von Rosenberg verpfändet.
Burggraf Johann III. von Nürnberg setzt die Ritter von Feilitzsch als Amtmänner in Hohenberg, Arzberg und Wunsidel ein.
Burggraf Johann von Nürnberg verpfändet Schloss und Amtsmannschaft Creußen an Heinrich Kellner von Bibrach, genannt Arm-Heinrich, und seine Frau.
Burggraf Johann von Nürnberg überschreibt den Landzins von Münchberg dem Ehepaar Erhart und Afra Loneys.
Burggraf Johann von Nürnberg setzt Heinrich Tauchersdorf als Kastner in Pegnitz ein.
Burggraf Johann von Nürnberg verpfändet Schloss Schauenstein amtmannsweise an den Grafen Oswald von Truhendingen.
Graf Philipp von Nassau-Saarbrücken und seine Ehefrau Elisabeth von Lothringen verkaufen 1413 auf Wiederkauf an Konrad Schenk von Erbach und dessen Ehefrau Margarete von Steinach die Hälfte von Burg und Stadt Möckmühl mit allem Zubehör für 4500 Gulden. 1434 wird die Urkunde vom Rat der Stadt Frankfurt vidimiert.
Laut Lorenz Fries stellt Bischof Johann von Brunn den Söhnen von Wilhelm und Hildebrand von Thüngen erneut in Aussicht, ihnen 4100 Gulden innerhalb von zwei Jahren zu bezahlen. Diese Summe hatten die von Thüngen zur Auslösung der Städte Mainbernheim und Heidingsfeld vorgestreckt. Bis dahin sollten die von Thüngen für je 15 Gulden einen Gulden Zins erhalten und als Amtmänner in den Städten eingesetzt werden.
Fritz Kammermeister und Erhart Vnrwe [sic!, wohl Unruh] gestatten Burggraf Friedrich von Nürnberg das Rückkaufrecht für das Leibgeding, das sie auf die Stadt und das Schloss Schwabach erhalten haben.
Der Würzburger Bischof verschreibt seinen Teil an der Stadt Kitzingen amtmannsweise an die Brüder von Riedern.