Der Würzburger Bischof Konrad II. von Thüngen gewährt den Metzgern und Bäckern von Iphofen, Schlachttiere und Getreide für den eigenen Verkauf zollfrei einführen zu dürfen.
Röttingen gehört ununterbrochen zum Hochstift Würzburg.
Die von Guttenstein vergleichen sich mit den Markgrafen um eine Summe Geld und treten ihnen Mainbernheim ab.
Graf Wolfgang von Castell erhält 1580 Gulden von Bischof Konrad von Thüngen und verzichtet dafür auf das Ablösungsrecht an seinem Viertel an der Stadt Volkach.
Nachdem König Ludwig von Böhmen dem böhmischen Burggrafen Zdenko von Rosental erlaubte, Heidingsfeld und Mainbernheim auszulösen, schickt der Würzburger Bischof drei Gesandte nach Eger, um mit dem Burggrafen zu verhandeln. Der Bischof zahlt 1520 durch zwei Gesandte zusätzlich 11500 Gulden (8000 Gulden für Heidingsfeld und 3500 Gulden für Mainbernheim) sowie 5500 Gulden für die Bestätigung durch den König, so dass die Gesamtpfandsumme nunmehr 36000 Gulden beträgt. 1521 bestätigt König Ludwig die Pfandschaft des Bischofs und Burggraf Zdenko verzichtet auf seine Ansprüche.
Am 29. Oktober kauft Bischof Konrad von Thüngen die halbe Stadt Aub, die zuvor den Grafen von Weinsberg gehört hatte, von Eberhard Graf von Königstein und seiner Ehefrau Katharina. Letztere hatte als geborene Katharina von Weinsberg die Hälfte der Stadt Aub zuvor erhalten.
Laut Fries leiht sich Herzog Ulrich von Württemberg 20000 Gulden von Bischof Lorenz von Bibra. Jener wird aber vom Schwäbischen Bund aus seinem Herzogtum vertrieben, das an Kaiser Karl V. verkauft wird. Dieser leiht weitere 20000 Gulden von Bischof Konrad von Thüngen und verpfändet diesem Möckmühl.
Der Würzburger Bischof Konrad II. von Thüngen gewährt, auf der Grundlage einer Verfügung seines Vorgängers, der Stadt Fladungen neue Termine für die vier Jahrmärkte, da die alten für die Stadt teilweise ungünstig lagen. Der Wochenmarkt am Montag bleibt.
Mainbernheim fällt an die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach.
Die Witwe des Landgrafen von Hessen entlässt Mainbernheim aus der Pflicht und gebietet die Huldigung an die Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach.