Es wird eine Ratsverfassung gebildet, wobei allerdings die Tagungen nur in Anwesenheit des erzbischöflichen Schultheißen stattfinden dürfen.
Die Würzburger Bischöfe sind bestrebt, die Anteile verschiedener adeliger Familien an Rothenfels abzukaufen.
Die Stadt wird unter den verschiedenen Familienzweigen der Castell aufgeteilt.
Der Ort erhält die Stadtrechtsverleihung durch die Grafen von Henneberg.
Die Geldeinnahmen des Stadtgerichts bzw. des Stadtschultheißen gehören zu zwei Dritteln den Hohenzollern.
Ein wildes Durcheinander von Besitzrechten unter den Wertheimer Erben.
Die Vogtei über Obernburg wird von Gottfried und Konrad von Bickenbach für 600 Pfund Heller gekauft. Obernburg gibt dabei selbst 200 Pfund Heller zur Kaufsumme hinzu.
Im Laufe des 14. und 15. Jahrhunderts wurde Stadt, Amt und Gericht Ebenhausen bzw. Teile davon immer wieder an Angehörige des Ritteradels versetzt.
König Adolf von Nassau bestätigt die Gerichtsfreiheit.
In einer Urkunde wird bestätigt, dass ein gewisser "Herbordus de Swanvelt" und dessen Erben Anspruch auf Entschädigungen bezüglich der Ausgaben und Tätigkeiten in Arnstein haben. "Herbordus de Swanvelt" kann somit als Lehensträger von Arnstein angesehen werden.