Es gibt ein Stadtvogteiamt.
Als Stadtherren werden die Ritter von Sparneck genannt.
Die Grafen von Wertheim kommen durch den Verfall der fuldischen Hoheitsrechte im Waldsassengau in den Besitz von Neubrunn.
Prichsenstadt liegt in der Hand des Burggrafen Johann von Nürnberg.
Trotz der Verpfändungen kann die Stadt im 14. Jahrhundert ihre Autonomie bewahren. Dies liegt wohl am Schutzprivileg von 1274.
Der Eichstätter Bischof Konrad II. von Pfeffenhausen bestätigt dem Stift Spalt seine Besitzungen, darunter Burg und Stadt Abenberg.
Der Kurfürst von Sachsen bestätigt die Verpfändung von Altdorf und Schwabach an die Grafen von Nassau.
Burggraf Konrad von Nürnberg schenkt dem Stift Spalt das Patronatsrecht über Gräfenberg.
König Adolf von Nassau bestätigt die Gerichtsfreiheit.
In einer Urkunde wird bestätigt, dass ein gewisser "Herbordus de Swanvelt" und dessen Erben Anspruch auf Entschädigungen bezüglich der Ausgaben und Tätigkeiten in Arnstein haben. "Herbordus de Swanvelt" kann somit als Lehensträger von Arnstein angesehen werden.