Wilhelm Leopold Beck, kaiserlicher Notar, beglaubigt die Abschrift des Steuerprivilegs für Marktbreit vom 31.10.1562.
Der Landesherr setzt den Zolltarif fest und gibt Weisung, wer vom Zoll befreit ist.
Die königliche Regierung des Untermainkreises verleiht der Gemeinde Marktbreit auf Antrag zu den in Marktbreit schon bestehenden vier Jahrmärkten noch je einen am Sonntag nach Walpurgis (Walpurgis: 1. Mai) und am Sonntag nach Bartholomäi (Bartholomäi: 24. August). Der zuletzt genannte Markt wurde an Stelle des von der Gemeinde vorgeschlagenen Termins am Sonntag nach Laurentii (Laurentius: 10. August) von der Regierung festgesetzt, da dieser Termin mit dem Bartholomäimarkt zu Mainbernheim zusammenfällt.
Das Stadtrecht wird erneuert.