Der Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn (1374-98) setzt einen Bürgerrat ein, mit zwölf vom Bischof bestimmten Personen. Diese dürfen beim Ausscheiden eines Mitglieds selbst dessen Nachfolger wählen.
Der aus 12 Personen bestehende Rat ergänzt sich selbst und wählt aus seiner Mitte 2 Bürgermeister. Den 13. Sitz und die 13. Stimme hat der Stadtschreiber.
Vom bischöflichen Amtmann wird jährlich zu Walpurgi ein Rat, bestehend aus zwölf Personen der Bürgerschaft, eingesetzt, der jährlich zu Michaelis vier Bürgermeister aus seiner Mitte zu wählen hat.
Zuerst gibt es in Staffelstein einen Bürgermeister, später zwei.
Die Vogtei übt der Stadtrat aus.
Der innere Rat besteht aus Patriziern, der äußere Rat aus Vertretern der Zünfte.
Der Rat mit seinen insgesamt 42 Mitgliedern wird jedes Jahr in der Woche nach Ostern neu gewählt.
An der Spitze der Stadt stehen zwei Bürgermeister und der Rat. Diesen übergeordnet ist der fürstliche Schultheiß.
Es gibt einen Rat mit einem Bürgermeister und zwölf Ratsherren.
Die Gemeindevertretung besteht aus zwei Bürgermeistern, die von der Gemeinde gewählt und von der Herrschaft bestätigt werden.