Es ist erstmals die Bezeichnung "Bürger" überliefert.
Der Eichstätter Bischof Reinboto stellte drei "burger ze Abemberg" als Bürgen für Burggraf Konrad von Nürnberg.
Abenberg wird als "civitas" erwähnt.
Die Bürgerschaft von Creußen führt ein eigenes Siegel.
Am 3. Pfingsttag versammeln sich die "Märker", d.h. die freien Leute, die über eigenen Grund und Boden verfügten, zum "Märkerding".
Seit dem 14. Jahrhundert erhielten vier Viertelmeister als Vertreter der gesamten Bürgerschaft auch im Rat einige Befugnisse. Dazu gehörte beispielsweise das Recht, Beschwerde vor dem Rat einzubringen, Rechnungen der Stadtkämmerei und des Gottestkastens zu überprüfen. Stimmfähig waren sie jedoch nicht.
In Themar werden "cives" genannt.
Burggraf Friedrich IV. von Nürnberg schlichtet einen Streit zwischen den Bürgern von Lenkersheim und den Heilsbronner Leuten zu Schussbach.
Es werden Rat und Bürgerschaft von Hersbruck erwähnt.
Graf Ludwig von Oettingen und Burggraf Friedrich IV. von Nürnberg versprechen, die Bürger, Juden und Kleriker von Rothenburg o. d. Tauber sowie das neue Spital außerhalb der Stadt gegen eine Zahlung von 550 Pfund Heller ein Jahr lang zu schützen.