Das königliche Hofgericht erklärt alle Urteile, die das Gericht der Stadt Rothenburg o. d. Tauber bezüglich der Städte des Nürnberger Burggrafen gefällt hat, für ungültig. Laut Landfriedensbeschluss darf allein der Burggraf selbst Gericht in den Ortschaften abhalten.
Noch vor der Reichsacht brennt der Burggraf von Nürnberg zusammen mit dem Bischof von Würzburg die Burgen im Rothenburger Land nieder.
König Ruprecht stiftet zwischen dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg und der Stadt Rothenburg o. d. Tauber Frieden.
Heinrich Toppler wird als Folge der Reichsacht und der Streitigkeiten mit dem Burggrafen ins Verlies geworfen.
König Ruprecht entlässt die Stadt Rothenburg o. d. Tauber aus der Reichsacht.
Nach der Schlacht von Bergtheim gab es noch circa 1400 Steuerpflichtige.
In einem Schiedsspruch wird eine Plünderung Grünsfelds erwähnt, wegen der als Entschädigung 500 Gulden gezahlt werden müssen.
Graf Johann von Wertheim erwirkt am Hofgericht die Verurteilung der Reichsstadt Rothenburg in die Reichsacht. Die Stadt war drei Mal erfolglos vorgeladen worden. König Sigismund gebietet Graf Ludwig von Oettingen, dem Grafen Johann gegen die Stadt behilflich zu sein.
Nach der Zerstörung der Stadt durch Hussiteneinfälle wird sie wieder aufgebaut.
Der Burggraf von Nürnberg, kaiserlicher Sachverwalter und Gegenspieler der Reichsstadt, wird aus der Stadt verdrängt.