In Rehau gibt es ein Hammerwerk, eine Mühle, 21 Güter, 14 Halbhöfe, 17 Gütlein, zwei Seldengüter, fünf Herbergen, ein Haus und ein Häuslein.
Der Würzburger Bischof Lorenz von Bibra gewährt den Bürgern Neustadts das Recht, eine Walkmühle oberhalb der Stadt an der Saale zu bauen. Dafür muss sie dem Bischof und seinen Nachfolgern eine jährliche Abgabe (Zinslehen) in die Neustädter Kellerei leisten.
Laut Lorenz Fries erlaubt der Würzburger Bischof Lorenz von Bibra Ebern, eine Mühle neben der Badestube an der Baunach unter der Bedingung zu errichten, dass es keine Mahlmühle sei.
Es gibt einen Hammer vor "dem Stadttor an der Brücke". Klaus "Slot" erhält ihn vom Würzburger Bischof Lorenz von Bibra zu Lehen, dafür hat er 1 fl. Erbzins zu entrichten und muss Bürger in Bischofsheim werden.
Die Zahl der Jahrmärkte wird wieder auf vier gehoben.
Der Ort besitzt das Jahrmarktsprivileg.
Für Kronach sind bereits acht Mühlen bezeugt.
Laut Fries geben Bischof Lorenz von Bibra und Graf Hermann von Henneberg den Webern von Münnerstadt eine Ordnung.
Nach Klagen des Meininger Tuchweberhandwerks erlässt der Würzburger Bischof eine Ordnung: Demnach darf auf den Meiningener Märkten nur noch Tuch verkauft werden, das mindestens 1/2 fl pro Elle wert ist; davon ausgenommen sind Tuche, die in der Stadt gefertigt wurden. Auch sollen die Meiningener Tuchmacher dieses Privileg auf auswärtigen offenen Märkten haben.
Die Räte des Würzburger Bischofs Lorenz von Bibra schlichten einen Streit zwischen Schulheißen, Bürgermeistern und Rat von Fladungen. Demnach soll sich der Schultheiß Bittstellern gegenüber gütlich verhalten, die Bürger sollen die auferlegte Bede ohne Widerworte annehmen, der Rat soll nicht ohne den Schultheißen tagen (auch darf er als Erster sprechen); Maßnahmen zum Wiederaufbau verfallener Hofstätten werden getroffen, eine Schützenordnung erstellt, eine Rechnungsführung für die Steuer verlangt und die Pflichten des Schultheißen in der Gemeinde festgeschrieben.