Es wird erwähnt, dass Pottenstein schon "seit alters" zwölf Jahrmärkte hat.
Der Würzburger Bischof Franz von Hatzfeld gibt dem Würzburger Handwerk der Fischer eine neue Stubenordnung in zehn Punkten, da sie durch die Schweden um ihre alte Stubenordnung gekommen sind.
1640 erscheint die Lohmühle im Besitz des Stadtmüllers Georg Gerstner.
Der Bischof von Würzburg, Franz von Hatzfeld, verleiht den Würzburger Meistern des Fischerhandwerks Hieronymus Rottleb, Benedikt Fischer, Bastian Barthel und Hans Rottleb den Fischzoll.
Der Würzburger Bischof Johann Philipp von Schönborn bestätigt dem Fischerhandwerk zu Würzburg die Stubenordnung seines Vorgängers Bischofs Franz von Hatzfeld vom 5.9.1635.
Der Würzburger Bischof Johann Philipp von Schönborn bestätigt dem Fischerhandwerk zu Würzburg die Ordnung der Bischöfe Melchior und Franz (4.4.1635) in 25 Punkten.
Der Bischof von Würzburg, Johann Philipp von Schönborn, erlässt ein Mandat, dass kein fremder Fischer seine Ware auf den Markt bringen darf, ohne dass sie von den geschworenen Meistern besichtigt und dafür der gebührende Zoll entrichtet wurde, und verbietet insbesondere das Hausieren. Die geschworenen Meister des Fischerhandwerks aber soll niemand mit Zoll- und Waaggeld über Gebühr beschweren.
Bischof Melchior Otto von Salzburg gewährte Teuschnitz einen weiteren Jahrmarkt.
Der Würzburger Fürstbischof, Johann Philipp von Schönborn, teilt dem Bürgermeister und dem Rat Dettelbachs mit, dass er in seiner Residenzstadt ein Brauhaus errichten ließ, damit nicht nur sein Hofstaat und die Bürgerschaft, sondern auch die umliegenden Orte mit Bier versehen werden können.
Von besonderer Bedeutung ist in Allersberg auch das Braugewerbe, das bis 1645 durch ein Kommune-Brauhaus vertreten ist, später aber von privaten Brauereien abgelöst wird.