Johann Philipp von Schönborn, Bischof von Würzburg, verleiht den Würzburger Meistern des Fischerhandwerks Hieronymus Rottleb, Paul Vischer, Hans Ulrich d.J. und Georg Lerman den Fischzoll.
Der Keller Michael Kirsinger bittet Johann Philipp von Schönborn, Erzbischof zu Mainz und Bischof zu Würzburg, für das Schuhmacherhandwerk Dettelbachs eine neue Zunftordnung zu erlassen.
1659 und 1717 wurde die Stadt von seiten der Markgrafen mit zwei bzw. sechs Jahrmärkten und einem Wochenmarkt privilegiert.
Es gibt 88 Tuchmachermeister.
Seit Ende des 17. Jahrhunderts besteht eine Papierfabrik in Forchheim.
Ochsenfurt wird ein Jahrmarkt zugestanden.
Johann Hartmann von Rosenbach, Bischof von Würzburg, bestätigt dem Würzburger Fischerhandwerk die Stubenordnung in zehn Punkten.
Peter Philipp von Dernbach, Bischof von Würzburg, erneuert und bestätigt dem Würzburger Fischerhandwerk die Handwerksordnung in 29 Punkten.
Der Würzburger Bischof Peter Philipp von Dernbach bestätigt dem Würzburger Fischerhandwerk die Stubenordnung in zehn Punkten.
Eine Marktordnung für die Stadt Wertheim ist erhalten.