Neben dem Stadtkämmerer und Stadtbaumeister fungieren je zwei Kirchenpfleger, Fleischsetzer, Brotschauer, Biersetzer und Waagmeister als städtische Amtsträger.
Der Würzburger Bischof Johann Philipp von Greiffenclau-Vollraths verleiht den Würzburger Meistern des Fischerhandwerks Johann Hickel, Hans Paul Fischer, Sebastian Eysel und Johann Becker den Fischzoll.
Der Bamberger Bischof Lothar Franz von Schönborn verleiht der Stadt Burgkunstadt einen weiteren Jahrmarkt auf den Sonntag vor Ägidii (1. September). Gründe hierfür sind die der Stadt durch die Prozesse über den Bierverlag entstandenen Kosten, die Ausgaben zur Erhaltung ihrer Gemeindebauten, Brücken, Wege und Stege, sowie die durch den Schwedenkrieg verursachten Schäden.
Der Bischof von Bamberg, Lothar Franz von Schönborn, gibt der Stadt Burgkunstadt eine Ordnung für das Metzgerhandwerk in 21 Punkten und für das Bäckerhandwerk in acht Punkten.
Johann Philipp von Greiffenclau-Vollraths, Bischof von Würzburg, verleiht den Würzburger Meistern des Fischerhandwerks Hans Paul Fischer, Sebastian Eysel, Johann Becker und Veit Hügel den Fischzoll.
Es fanden sechs Jahrmärkte statt.
Der Bischof von Würzburg, Johann Philipp Franz von Schönborn, verleiht den Würzburger Meistern des Fischerhandwerks Hans Paul Fischer, Sebastian Eysel, Johann Becker und Veit Hügel den Fischzoll.
Der Würzburger Bischof Johann Philipp Franz von Schönborn bestätigt dem Würzburger Fischerhandwerk die Handwerksordnung in 29 Punkten.
Johann Philipp Franz von Schönborn, Bischof von Würzburg, erneuert und bestätigt dem Würzburger Fischerhandwerk die Stubenordnung in zehn Punkten.
Der Würzburger Bischof Johann Philipp Franz von Schönborn verleiht den Meistern des Fischerhandwerks Veit Hügel, Andres Böhm, Georg Adam Fleischmann und Johann Eysel den Fischzoll.