Konrad von Aufsess vergleicht sich mit den Burggrafen zu Nürnberg. Bei Vertragsnichteinhaltung hat Konrad das Recht, sich das Geld bei den Juden von Bayreuth zu holen.
König Karl IV. bevollmächtigt die Burggrafen von Nürnberg, dass sie das Geld von den Nürnberger Bürgern zurückfordern dürfen, welches diese widerrechtlich von den Juden der Stadt eingezogen haben.
Kaiser Karl IV. verspricht dem Bamberger Bischof Friedrich I. von Hohenlohe 7000 Pfund Heller und versetzt ihm bis zur Auslösung dieser Summe jährlich 1100 Pfund Heller von der Nürnberger Judensteuer. Davon soll Friedrich aber 100 Pfund an Ulrich von Hanau abgeben.
König Karl IV. gibt den Burggrafen Johannes und Albrecht von Nürnberg jährlich 1100 Pfund von der Judensteuer in Nürnberg. Davon sollen jeweils 100 Pfund Heller an Ulrich von Hanau gehen. Sollten die Juden aus Nürnberg vertrieben werden, bevor die Summe abgegolten ist, sollen sie die Hälfte des zurückgelassenen Besitzes einziehen dürfen. Die andere Hälfte soll dann an den Bamberger Bischof Friedrich I. von Hohenlohe gehen.
König Karl IV. gibt dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und dessen Stift 1200 Mark lötiges Silber, die er ihnen auf die Juden von Nürnberg anweist. Die Bürger Nürnbergs sollen bei der Erlangung der Summe behilflich sein.
Die jüdische Gemeinde wird von der Pestverfolgung schwer getroffen.
König Karl IV. verpfändet dem erwählten Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und dessen Stift um 1200 Mark lötiges Silber die Juden von Rothenburg. Die Bürger Rothenburgs und die Juden selbst sollen bei der Erlangung der Summe behilflich sein.
König Karl IV. überlässt dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und dessen Stift die Juden in Rothenburg samt ihrer Schule, dem Kirchhof, den Häusern und allen ihren Gütern. Zusätzlich erhalten Bischof und Stift das Recht, die Juden wieder zu verkaufen. Die Stadt Rothenburg wird der Eide, die Juden zu schirmen, entbunden und angewiesen, Bischof und Stift bei der Durchsetzung ihrer Rechte behilflich zu sein.
König Karl IV. überlässt dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und dessen Stift die Judenschule, -kirchhöfe, -häuser und -hofreiten in Würzburg und allen anderen Städten und Festen des Bistums und auch die bewegliche Habe, Schuldforderungen und Ansprüche der dort lebenden Juden.
Der Bamberger Bischof Friedrich I. von Hohenlohe verkauft mit Zustimmung des Kapitels das Judenhaus in Bamberg, das den Juden gehörte, dem Herrnsdörfer Pfarrer Gernot und Heinrich dem Taschenberger für 40 Pfund Heller.