König Wenzel erlässt ein Münzgesetz, in dem steht, dass außer in Hall nur in Augsburg, Ulm und Nürnberg Heller geprägt werden dürfen.
Die Burggrafen verkaufen der Stadt Nürnberg den Schnitter- und Schmiedepfennig auf der Lorenzer Seite.
In Hilpoltstein befindet sich eine Münzstätte von Herzog Stephan III. von Bayern
König Wenzel verleiht das Münzrecht.
Den Grafen von Rieneck wird die Münzstätte zu Lohr verliehen.
Im Jahr 1400 wird der Stadt Hammelburg das Münzmandat übertragen. Dies ist jedoch mehr als Einsparung für den eigenen Haushalt zu werten, denn als Privilegierung. Dieses Münzrecht wird der Stadt in der Folge wieder entzogen; nach 1588 sind keine Hammelburger Münzprägungen mehr bekannt.
Heinrich von Lichtenstein erhält eine Hälfte und ein Achtel (evtl. nur 1/16, die Formulierung ist unklar) des Seßlacher Zehnten vom Hochstift Würzburg zu Lehen.
Der Würzburger Bischof Johann I. von Egloffstein richtet eine Münze ein.
In Gerolzhofen wird eine Münzstätte unter Münzmeister Dietrich von Heideberg errichtet.
König Ruprecht bestätigt die Regalien Graf Johanns von Wertheim: Münz-, Zoll-, Geleitrecht und die Juden in Wertheim.