Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg befreit die Bürger von "Nuwenstat gelegen vnder Saltzperg" gegen eine Zahlung von 7000 Gulden für die nächsten vier Jahre von allen Abgaben.
Das Hochstift befreit die Stadt Meiningen gegen Zahlung von 5000 Gulden auf vier Jahre von ihren Abgaben.
Schoffrid, Vormund des Dompropstes zu Mainz, gibt die von der Dompropstei lehnrührigen Hälften des großen und kleinen Zehnten in Freudenberg am Main dem Ritter Eberhart von Hardheim zu Lehen, da sie der bisherige Lehensinhaber, Hans Monich von Rosenberg zu dessen Gunsten aufgelassen habe.
Der Ritter Eberhart von Hardheim und sein Sohn Hans bekennen, dass sie die Hälfte des Zehnten in Freudenberg, die Eberhart von Graf Johann von Wertheim um 800 Gulden gekauft hat, bis zur Abzahlung der Summe von den Grafen (zu Lehen) tragen, wonach dann diese Urkunde zurückzugeben ist.
Graf Johann Graf von Wertheim und seine Ehefrau Uta verkaufen ihren Teil vom Zehnten in Freudenberg an Eberhart von Hardheim um 800 Gulden.
Mit einer weiteren Urkunde von 1396 wird die Steuerfreiheit der Bürger um drei Jahre verlängert.
In Nürnberg gibt es 5626 Steuerpflichtige.
Eine Steuerliste besagt: In der Innenstadt gibt es 169 Abgabepflichtige, in der Außenstadt 287, dazu kommen 25 Ratsbürger, also insgesamt 488 Steuerzahler.
Das Landgericht von Nürnberg setzt Burggraf Friedrich V. von Nürnberg in Nutzgewähr der Stadt Windsheim, da diese ihm 2000 Mark in Gold schuldig blieb.
Das Hochstift Würzburg verkauft seinen großen Zoll und das Ungeld zu Neustadt an die Domherren Gise und Heinrich von der Tann um 820 rheinische Gulden unter dem Vorbehalt des Wiederkaufes.