Die Bürger von Seßlach bestätigen, dass sie der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg gegen eine Zahlung von 8000 Pfund Heller auf die nächsten vier Jahre von der Steuer befreit hat.
Die Bürger von Ebern bestätigen, dass sie gegen eine Zahlung von 3000 Goldgulden die nächsten vier Jahre von Bede, Geschoss oder Steuer befreit worden sind.
Bürgermeister, Rat und die Bürgerschaft von "Geroltzhouen" bestätigen, dass sie gegen eine Zahlung von 1400 Gulden und 4000 Pfund Heller für die nächsten vier Jahre von aller Steuer, Bede oder Geschoss befreit sind.
Die Bürger von Mellrichstadt werden gegen eine Zahlung von 3000 Gulden für vier Jahre von aller Bede, Geschoss und Steuer befreit.
Das Hochstift befreit die Stadt Haßfurt gegen Zahlung von 2800 Gulden auf vier Jahre von ihren Abgaben.
Mit einer weiteren Urkunde von 1396 wird die Steuerfreiheit der Bürger um drei Jahre verlängert.
In Nürnberg gibt es 5626 Steuerpflichtige.
Eine Steuerliste besagt: In der Innenstadt gibt es 169 Abgabepflichtige, in der Außenstadt 287, dazu kommen 25 Ratsbürger, also insgesamt 488 Steuerzahler.
Das Landgericht von Nürnberg setzt Burggraf Friedrich V. von Nürnberg in Nutzgewähr der Stadt Windsheim, da diese ihm 2000 Mark in Gold schuldig blieb.
Das Hochstift Würzburg verkauft seinen großen Zoll und das Ungeld zu Neustadt an die Domherren Gise und Heinrich von der Tann um 820 rheinische Gulden unter dem Vorbehalt des Wiederkaufes.