In einem Vertrag zwischen Königstein und der Stadt Wertheim werden das Ohmgeld und die Bede geregelt.
Die Brüder Pankraz und Hieronimus von Lichtenstein erhalten 1/6 des Seßlacher Zehnten vom Würzburger Bischof zu Lehen.
Laut Lorenz Fries verkauft Ritter Ewald von Lichtenstein dem Würzburger Bischof Lorenz von Bibra u.a. den Zehnten zu Ebern.
Lukas vom Lichtensteil erhält diverse Lehen vom Würzburger Bischof, darunter ein Drittel des Ostheimer Zehnten.
Die Brüder Peter und Martin von "Weyhers" erhalten diverse Lehen vom Bischof von Würzburg, darunter den halben Ebenhausener Zehnt.
Bernhard von Hutten erhält diverse Lehen vom Bischof von Würzburg, darunter den halben Ebenhausener Zehnt.
Die Räte des Würzburger Bischofs Lorenz von Bibra schlichten einen Streit zwischen Schulheißen, Bürgermeistern und Rat von Fladungen. Demnach soll sich der Schultheiß Bittstellern gegenüber gütlich verhalten, die Bürger sollen die auferlegte Bede ohne Widerworte annehmen, der Rat soll nicht ohne den Schultheißen tagen (auch darf er als Erster sprechen); Maßnahmen zum Wiederaufbau verfallener Hofstätten werden getroffen, eine Schützenordnung erstellt, eine Rechnungsführung für die Steuer verlangt und die Pflichten des Schultheißen in der Gemeinde festgeschrieben.
Graf Michael von Wertheim erhält Burg und Stadt Freudenberg sowie ein Drittel des Schweinberger Zehnts vom Würzburger Bischof Lorenz von Bibra zu Lehen.
Nachdem Hans Zoller aufgrund seiner Schulden sein Viertel an der Bede zu Ebern, welches er vom Bischof von Würzburg für 630 Gulden erhalten hatte, an Dietz Truchsess von Wetzhausen überschrieb, löst es laut Lorenz Fries der Würzburger Bischof bei diesem wieder aus.
Jeronimus von Vellberg erhält, auch für seine Brüder Hans und Bartholomäus, ein Sechstel des Külsheimer Zehnts zu Lehen.