Der Deutsche Orden übernimmt das Benediktinerkloster in Schweinfurt. Die Besitzungen des Hochstifts Eichstätt bleiben unberührt.
Aus einer 1284 ausgestellten Urkunde, in der ein Streit zwischen der Pfarrei Münnerstadt, die dem Deutschen Orden zustand, und den dortigen Augustinern geschlichtet wurde, geht hervor, dass in Münnerstadt eine Beginenklause bestand.
Gottfried von Heideck überträgt der Deutschordenskommende Ellingen einen Meierhof in Möning und drei Höfe in Hausen.
Es ist erstmals eine eigene Deutschordenskomturei in Rothenburg o. d. Tauber nachweisbar.
Der ganze Ort wird durch den Deutschen Orden erworben.
Elisabeth von Hohenlohe übergibt dem Deutschen Orden ihre Güter zu Neubrunn.
Der Deutsche Orden erhält als Ausstattungsgut für die Kapelle am Friedhof der Pfarrei Münnerstadt ein Lehen in Löhrieth.
Das Kloster Ebrach lässt seinen Mönchshof weiter durch einen Magister verwalten; als solcher ist ab 1290 Magister Cunrad de Kulmenach nachweisbar.
Das Augustinerkloster wird errichtet.
Der Deutsche Orden erhält mehrere Lehen im Umkreis von Münnerstadt und befindet sich somit im Aufschwung.