Ludwig von Hohenlohe einigt sich als neuer Landvogt mit der Stadt Rothenburg. So verspricht Ludwig, die Bürger und ihre Güter (insbesondere das neue Spital) zu schirmen, ihre Rechte zu wahren und ihnen gerechte Richter zu geben.
Ludwig von Hohenlohe und der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe einigen sich mit der Reichsstadt Rothenburg. Danach sollen die Hohenloher die Rothenburger Bürger (Christen und Juden werden als Bürger angesprochen) und deren Besitz (besonders wird das neue Spital erwähnt) schirmen, das Gericht in Rothenburg halten, einen Amtmann und Richter einsetzen und die Rechte der Stadt wahren. Zudem sollen Rothenburger Bürger in Geleitrechten der Hohenloher Zollfreiheit genießen. Im Gegenzug soll die Stadt den Hohenlohern Kriegsdienste leisten und eine jährliche Steuer von 800 Pfund Heller zahlen. Die Übereinkunft soll zwei Jahre oder bis zu einer eindeutigen Königswahl währen.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe legt nach dem Tod der Stifter des Kitzinger Spitals beim Benediktinerinnenkloster eine Ordnung für dieses fest. Demnach sollen drei Personen ernannt werden, die jedes Jahr in der Pfingstwoche über Einnahmen und Ausgaben Rechenschaft fordern und einen Spitalmeister wählen sollen.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe bestätigt die Stiftung einer Kaplanei im Auber Hospital.
Das Neue Spital in Hall bekommt die von Hohenlohe rührenden Lehen bestätigt.
Mit der Hinterlassenschaft des "Seyfrit Rysche", Pleban in Geckenheim, soll im Auber Spital eine ewige Messe und eine Kaplanei gestiftet werden. Zugleich sollen Spital und Kaplanei von der Auber Pfarrei getrennt werden. Es werden auch weitergehende Bestimmungen betroffen.
Ein Spital wird erwähnt.
Gerlach und Margarete von Hohenlohe stiften ein Spital in Uffenheim. Dies war der letzte Wille von Gerlachs Vater Ludwig.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe bestätigt die Stiftung des Spitals in Uffenheim durch seinen Neffen Gerlach.
Burggraf Friedrich von Nürnberg überträgt dem Spital zu Hof eine Badstube.